Spätestens seit der Internationalen Wellenkonferenz 2006 in Genf steht der Umgestaltung und Digitalisierung des terrestrischen, analogen Hörfunk nichts mehr im Weg. Dennoch sind über den Weg der Umsetzung noch viele Fragen offen. Deshalb versuchen die zuständigen Landesmedienanstalten gegenwärtig den Bedarf für digitalen Hörfunk zu ermitteln. Das betrifft auch die bundesweite Hörfunk-Verbreitung. Bisher darf in ganz Deutschland nur das öffentlichrechtliche Deutschlandradio mit seinen beiden Programmen senden. Seit Jahren erheben auch privatkommerzielle Anbieter Ansprüche auf bundesweite Lizenzen und fordern die Zulassung deutschlandweiter Privatradios. Auch der Bundesverband Freier Radios (BFR) hat nun sein Interesse an der Nutzung digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten für ein bundesweites und länderübergreifendes Hörfunkangebot signalisiert.

 


Als Antwort eines Call of Interest der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) hat der BFR sich Ende April 2008 entsprechend geäußert:

"Trotz unserer Kritik an der bisherigen und der geplanten Digitalisierung des Hörfunk, halten wir es für dringend notwendig, der dritten Säule der Radiolandschaft auch bundesweit einen gleichwertigen Zugang zu Übertragungskapazitäten zu ermöglichen.

Unabhängig von der Verbreitungsart sind Freie Radios ein notwendiger Bestandteil der deutschen Radiolandschaft und fördern die Programmvielfalt in ganz besonderem Maße. Unabhängige Berichterstattung, Förderung der Meinungsvielfalt und die Beteiligung von marginalisierten und benachteiligten Gruppen gehören zu den Grundsätzen Freier Radios. Freie Radios sind dabei vorrangig Programmanbieter und nicht in erster Linie medienpädagogische Projekte. Interesse an Freien Radios gibt es deutschlandweit. Allerdings ist das noch nicht in allen Bundesländern verwirklicht. Daher gibt es Bedarf an einer bundesweiten Lizenz. Als nichtkommerzielle und unabhängige Medien übernehmen Freie Radios öffentliche Aufgaben und werden deshalb auch in vielen Bundesländern öffentlich gefördert. Mit der Teilnahme an einem bundesweiten Hörfunkangebot bedarf es auch auf dieser Ebene einer öffentlichen Förderung. Zum einen sollten Sender- und Leitungsgebühren auch im digitalen Zeitalter von den Rundfunkgebühren erstattet werden, denn Finanzierung durch Werbung widerspricht den Grundsätzen Freier Radios. Zum anderen sollten die Betriebs- und Produktionskosten aus dem öffentlichen Rundfunkgebührenaufkommen bezuschusst werden.

In der Frage des Übertragungsstandard sehen wir alle bisherigen Versuche, vor allem den den DAB-Standard, als gescheitert an und sprechen uns nicht explizit für eine der bisher diskutierten Techniken aus. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom Juni 2001."