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BFR-Kongress / #ZWCM2023

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#ZWCM2023
02. bis 05.11.2023 |
Radio CORAX | Halle (Saale)

Eine Erklärung des europäischen Ministerkommitees "zur Rolle der Medien bei der Förderung des sozialen Zusammenhalts und des interkulturellen Dialogs" vom Februar 2009 erkennt die Community Medien als Dritten Sektor an und fordert die Migliedsstaaten auf, zu prüfen, wie "verbindliche Mittel auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zur Unterstützung des Sektors" bereit gestellt werden können.

Zuvor hatte bereits das Europäische Parlament (in seiner Entschließung vom 25. September 2008) die Mitgliedstaaten “zu größerer aktiver Unterstützung der Bürgermedien auf(gerufen), um Medienpluralismus zu gewährleisten“ und empfohlen „aktiver mit den Bürgermedien zusammenzuarbeiten, um in einen unmittelbareren Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern treten zu können“.

 

Erklärung des Ministerkomitees zur Rolle der Medien bei der Förderung des sozialen Zusammenhalts und des interkulturellen Dialogs

(Angenommen vom Ministerkomitee am 11. Februar 2009 auf der 1048. Sitzung der Ministerdelegierten)

Das Ministerkomitee des Europarats,

in Anbetracht dessen, dass es das Ziel des Europarats ist, eine stärkere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern zu erreichen, um die Ideale und Grundsätze zu bewahren und zu verwirklichen, die ihr gemeinsames Erbe sind;

unter Hinweis auf die Bedeutung, die für die demokratischen Gesellschaften eine Vielzahl freier und unabhängiger Medien hat, die in der Lage sind, eine Vielfalt von Ideen und Meinungen widerzuspiegeln und zur gegenseitigen Bereicherung der Kulturen beizutragen, wie in der Erklärung über die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit (29. April 1982) festgestellt wird;

unter Bekräftigung, dass Medienpluralismus und -diversität essentiell sind für das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft und sich logisch herleiten aus dem Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit wie sie in Artikel 10 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (SEV Nr. 5) festgelegt sind, deren wesentliche Rolle darin besteht, die freie Äußerung von Meinungen und Ideen zu gewährleisten und zu einer effektiven Partizipation einer Vielzahl von Gruppen und Einzelpersonen an den demokratischen Prozessen beizutragen;

unter Hinweis auf seine Empfehlung CM / Rec (2007) 2 zu Pluralismus und Vielfalt der Medien, die die Mitgliedsstaaten auffordert, die Entwicklung der verschiedenen Arten von Medien zu fördern, darunter auch die Community-Medien, die lokalen, Minderheits- oder sozialen Medien, die einen Beitrag zu Pluralismus und Vielfalt leisten können und einen Raum für den Dialog bieten, indem sie den spezifischen Bedürfnissen und Ansprüchen bestimmter Gruppen der Zivilgesellschaft folgen und einen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt und zur Integration leisten;

unter Hinweis auch auf seine Erklärung zum Schutz der Rolle der Medien in der Demokratie im Zusammenhang mit Medien-Konzentration (31. Januar 2007), die betont, dass Maßnahmen zur Entwicklung von nicht-kommerziellen Medien eine zusätzliche Möglichkeit darstellen können, um die Vielfalt von selbständigen Kanälen für die Verbreitung von Informationen und Meinungsäußerung zu fördern, insbesondere für und von sozialen Gruppen, auf die sich Mainstream-Medien selten beziehen; seine Empfehlung Nr. R (97) 21 zu Medien und zur Förderung einer Toleranzkultur bedenkend, die betont, dass die Medien einen positiven Beitrag zum Kampf gegen Intoleranz leisten, vor allem, wenn sie eine Kultur der Verständigung zwischen den verschiedenen ethnischen, kulturellen und religiösen Gruppen der Zivilgesellschaft fördern;

unter Hinweis auf seine Empfehlung Nr. R (97) 20 zum Thema "Hassbotschaften", die empfiehlt, dass die Mitgliedsstaaten geeignete Schritte zur Bekämpfung von Hassbotschaften ergreifen und sicherstellen, dass diese Schritte Teil eines umfassenden Konzepts gegen dieses Phänomen sind, das auch auf soziale, wirtschaftliche, politische, kulturelle und andere Ursachen zielt;

in der Überzeugung, dass die Mitgliedsstaaten in diesem Zusammenhang im Besonderen, unter Wahrung des Grundsatzes der redaktionellen Unabhängigkeit, die Medien bestärken sollten, einen Beitrag zum interkulturellen Dialog zu leisten, wie das im „Weißbuch zum interkulturellen Dialog" des Europarats (Mai 2008) definiert ist, um so zur gegenseitige Achtung, Pluralismus, Toleranz und Offenheit gegenüber Andersdenkenden beizutragen, und potenziellen Konflikten durch Diskussion und breite demokratische Beteiligung aller ethnischer, kultureller, religiöser oder anderer Gesellschaftsgruppen vorzubeugen;

unter Hinweis auf die Bedeutung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten (ETS Nr. 157), insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtung der Parteien, das Recht von Personen, die nationalen Minderheiten angehören, anzuerkennen, Informationen in der Sprache ihrer Minderheit zu erhalten und weiter zu geben, und dafür zu sorgen, dass Angehörige nationaler Minderheiten beim Zugang zu den Medien nicht diskriminiert werden und sie die Möglichkeit erhalten, eigene Medien zu gründen und zu nutzen;

unter Hinweis auch auf die Europäische Charta der Regional-oder Minderheitensprachen (SEV Nr. 148), insbesondere in Bezug auf die Verpflichtung der Parteien, die Gründung von Medien in Regional-oder Minderheitensprachen zu gewährleisten, erleichtern und/oder anzuregen; die politischen Dokumente bedenkend, die von der 7. Europäischen Ministerkonferenz über Massenmedienpolitik (Kiew, März 2005) angenommen wurden, in denen - unter anderem - die Notwendigkeit unterstrichen wird, den interkulturellen Dialogs mittels der Medien zu fördern unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der Angehörigen von Minderheiten und Minderheitsmedien; und speziell das Ziel bedenkend, das in dem Aktionsplan angelegt wurde, um zu prüfen, wie die verschiedenen Arten von Medien eine Rolle bei der Förderung des sozialen Zusammenhalts und der Integration aller Bevölkerungsgruppen und Generationen spielen können;

weiterhin die Bestimmungen des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen bedenkend, das am 20. Oktober 2005 angenommen wurde, und das Recht der Parteien festschreibt, ihre Kulturpolitik zu gestalten und umzusetzen und Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung des interkulturellen Dialogs und der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu beschließen ;

unter Hinweis auf die Empfehlungen der UNESCO-Maputo-Erklärung zur Förderung der Meinungsfreiheit, des Informationszugangs und der Bürgerbeteiligung, angenommen am 3. Mai 2008, insbesondere in Bezug auf den speziellen Beitrag, den alle drei Ebenen des Rundfunks –öffentlich-rechtliche, kommerzielle- und Bürger und Alternativmedien – zur Medienvielfalt leisten und besonders die Rolle des Bürger- und Alternativrundfunks bei der Förderung des Informationszugangs für unterrepräsentierte und marginalisierte Bevölkerungsgruppen, deren Ausdrucksmöglichkeiten und ihre Teilnahme an Entscheidungsprozessen, mit besonderer Betonung der Notwendigkeit zur Verbesserung der Bedingungen für die Entwicklung der Medien;

unter Hinweis auf die Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung 1466 (2000) zu „Medienerziehung“ vor allem betreffend die Notwendigkeit, verschiedene Interessengruppen in einen aktiven Dialog über Medienkompetenz einzubeziehen, unter anderem Bildungseinrichtungen, Elternorganisationen, Medien-Profis, Internet Service Provider, NGOs, etc.;

unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. September 2008 zu Community-Medien in Europa, (INI/2008/2011), die betont, dass die Communitiy-Medien ein wirksames Mittel zur Stärkung der kulturellen und sprachliche Vielfalt, sozialen Integration / Inklusion und lokalen Identität, sowie des Pluralismus der Medien darstellen;

unter Hinweis auch auf die Gemeinsame Erklärung zur Rundfunk-Diversität des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), des Beauftragten für die Freiheit der Medien, der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), des Sonderberichterstatters über Meinungsfreiheit der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker (ACHPR), des Sonderberichterstatters zu Meinungsfreiheit und zur Freiheit des Zugangs zu Informationen in Afrika, angenommen am 14. Dezember 2007, die feststellt, dass die Community Radios in der Gesetzgebung ausdrücklich als eine besondere Form des Rundfunks anerkannt werden sollen und sie von fairen und einfachen Genehmigungsverfahren profitieren sollen;

im Verständnis von Community-Medien, in anderen Quellen auch als "dritter Sektor", "Minderheiten-Medien ", oder "Soziale und zivilgesellschaftliche Medien" bezeichnet, als Ergänzung zu öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Medien, und unter Kenntnisnahme, dass Community-Medien in vielen Mitgliedsstaaten des Europarates und in über 115 Ländern weltweit betrieben werden;

in der Überzeugung, dass Community-Medien, die per Definition und ihrem Wesen nach nah an ihrem Publikum sind, viele gesellschaftliche Bedürfnisse und Funktionen erfüllen, die weder gewerbliche noch öffentlich-rechtliche Medien abdecken oder voll und angemessen übernehmen können;

in Anerkennung des Beitrags der Community-Medien zur Förderung der öffentlichen Diskussion, des politischen Pluralismus und zum Bewusstsein für andere Meinungen, vor allem durch das Angebot für verschiedene Gruppen in der Gesellschaft - einschließlich der kulturellen, sprachlichen, ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten - Informationen zu empfangen und auszusenden, sich auszudrücken und Ideen auszutauschen;

im Bewusstsein, dass in der heutigen sich radikal veränderten Medienlandschaft Community-Medien eine wichtige Rolle spielen können, vor allem durch Förderung des sozialen Zusammenhalts, des interkulturellen Dialogs und der Toleranz, sowie durch Förderung von Bürgerengagement und demokratischer Partizipation auf lokaler und regionaler Ebene, wie von der Forschung dokumentiert;

in der Erkenntnis, dass Minderheiten-Medien durch den Gebrauch der Sprache ihres Publikums in der Lage sind, ihr Minderheiten-Publikum effektiv zu erreichen;

im Bewusstsein, dass während Community-Medien eine positive Rolle für den sozialen Zusammenhalt und den interkulturellen Dialog spielen können, sie auch in bestimmten Fällen zu sozialer Isolation oder Intoleranz beitragen können; im Bewusstsein, dass Community-Medien, um dieses Risiko zu vermeiden, stets die Grundwerte und journalistische Ethik achten sollen, die für alle Medien gelten;

in der Erkenntnis des wesentlichen Beitrags der Community-Medien zur Entwicklung von Medienkompetenz durch die direkte Einbeziehung der Bürger in den Prozess der Schaffung und Verbreitung von Medieninhalten, sowie durch die Organisation von Bildungsmaßnahmen, Themen, die im digitalen Umfeld besonders wichtig sind;

in der Erkenntnis der Rolle der Community-Medien bei der Entfaltung von Innovation und Kreativität der Bürgerinnen und Bürger, was auch von entscheidender Bedeutung für die zunehmende Diversität von Inhalten ist;

unter Hinweis darauf, dass die Community-Medien, in Form von Rundfunk-und / oder anderen elektronischen- wie auch Printmedien-Projekten, in mehr oder weniger großem Ausmaß einige der folgenden Eigenschaften gemeinsam haben: Unabhängigkeit von Regierungen, kommerziellen und religiösen Institutionen und politischen Parteien; Nichtkommerziallität; freiwillige Beteiligung von Mitgliedern der Zivilgesellschaft an Entwurf und Durchführung von Programmen; Aktivitäten die auf sozialen Mehrwert und Gemeinnützigkeit zielen; Verfügung durch und Rechenschaftspflicht gegenüber den Communities vor Ort und / oder den Interessensgruppen, denen sie dienen; Engagement für integrative und interkulturelle Praktiken;

erklärt es daher seine Unterstützung der Community-Medien, in der Absicht ihnen zu helfen, eine positive Rolle für den sozialen Zusammenhalt und den interkulturellen Dialog zu spielen, und in diesem Zusammenhang:

 

  1. anerkennt es die Community-Medien als eigenständige Medien neben den öffentlichen-rechtlichen und privat-kommerziellen Medien an und unterstreicht in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit zu prüfen, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden können, die die Anerkennung und die Entwicklung von Community Medien und die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer sozialen Funktionen ermöglichen würden.

  2. Weist es darauf hin, dass es erwünscht ist, den Community-Medien soweit möglich eine ausreichende Zahl an Frequenzen zuzuweisen, sowohl im analogen als auch im digitalen Umfeld, und dafür zu sorgen, dass Community-Rundfunk-Medien nach der Umstellung auf das digitale Umfeld nicht benachteiligt werden.

  3. Betont es die Notwendigkeit, Schulungen und berufliche Ausbildungsprogramme für alle Communities zu entwickeln und zu unterstützen, um sie in die Lage zu versetzen, alle verfügbaren technologischen Plattformen in vollem Umfang zu nutzen.

  4. Hebt es hervor, dass es wünschenswert ist:

    1. den sozialen Wert der Community-Medien anzuerkennen und die Möglichkeit zu prüfen, verbindliche Mittel auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene bereit zu stellen, um den Sektor, direkt und indirekt, unter ordnungsgemäßer Berücksichtigung der Aspekte des Wettbewerbs, zu unterstützen.

    2. Studien über good practice in den Community-Medien zu fördern, und Zusammenarbeit und Austausch zu bewährten Praktiken zu erleichtern, einschließlich den Austausch mit solchen Medien in anderen Regionen der Welt, ebenso wie zwischen Community-Medien und anderen interessierten Medien, zum Beispiel durch den Austausch von Programmen und Inhalten oder durch die Entwicklung gemeinsamer Projekte.

    3. den Ausbau von Kapazitäten und die Ausbildung von Personal zu erleichtern, zum Beispiel durch Schulungen im Rahmen des lebenslangen Lernens und der Medienkompetenz, als auch durch den Austausch von Redakteuren und Ehrenamtlichen mit anderen Medien und Einrichtung von Praktika, die die Qualität der Programme von Community-Medien verbessern können.

    4. den Beitrag der Medien zum interkulturellen Dialog durch Initiativen wie die Einrichtung eines Netzes zum Austausch von Informationen und Hilfsangeboten zu fördern und Initiativen, die es in diesem Bereich in Europa gibt zu ermöglichen.

  5. fordert es die Community-Medien auf, sich ihrer Rolle bei der Förderung des sozialen Zusammenhalts und des interkulturellen Dialogs bewusst zu sein, und zu diesem Zweck Leitlinien der Berufsethik oder interne Richtlinien zu erarbeiten und zu verabschieden, oder diese gegebenenfalls zu prüfen, und ihre Einhaltung sicherzustellen.

 

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