BFR fordert erneut Untersuchung zur Einschränkung der Presse- und Kommunikationsfreiheit zum UN-Gipfel COP15 in Kopenhagen

Die Forderungen der dänischen Staatsanwaltschaft hohe Haftstrafen gegen zwei deutsche Reporterinnen aus Rostock zu verhängen, sind heute Vormittag vor dem Amtsgericht Kopenhagen abgelehnt worden. Eine der beiden 23jährigen Frauen, die beschuldigt wurde im Dezember einen Beamten mit der Faust geschlagen zu haben, wurde freigesprochen. Der Anderen, der ein Befreiungsversuch ihrer Kollegin vorgeworfen wird, wurde das von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafmaß deutlich auf zehn Tage Haft reduziert. Ihre im Dezember bereits verbüßte Untersuchungshaft ist hier aufgerechnet worden, so dass beide den Gerichtssaal heute freien Fußes verlassen konnten. Ein für beide beantragtes 5jähriges Einreiseverbot nach Dänemark lehnte das Gericht ebenfalls ab.

Die beiden Reporterinnen waren für den Bundesverband Freier Radios (BFR) während des UN-Klimagipfels in Kopenhagen tätig und am 13. Dezember 2009 in Ausübung ihrer Tätigkeit am Rande einer Demonstration festgenommen worden. Anschließend mussten sie bis kurz vor Weihnachten in Haft verbleiben. Zu der Festnahme kam es, als auch zahlreiche andere Medienvertreter von der Polizei zurückgedrängt und an der Berichterstattung gehindert wurden. „Wir freuen uns, dass zumindest eine der Beiden freigesprochen wurde. Die dänische Polizei verdreht mit ihren Anschuldigungen gegen meine Kolleginnen die Tatsachen", so Falk Schlegel vom BFR, der heute als Augenzeuge der Verhaftung vor Gericht aussagte. Zwei der vier in den Vorfall verwickelten Beamten hatten dort widersprüchliche Aussagen über den angeblichen Tathergang gemacht.

Der Bundesverband Freier Radios begrüßte deshalb das Urteil in einem Fall. Es bestätigte damit auch die internationale Kritik am harten Vorgehen der Polizei gegen die Protestierenden in Kopenhagen und die bereits vom BFR scharf verurteilte massive Einschränkung der Presse- und Kommunikationsfreiheit während des Gipfels. Der Verband fordert deshalb die Verantwortlichen und die dänische Öffentlichkeit erneut zu einer offiziellen Untersuchung auf.

Im Fall des Urteils bezüglich des Befreiungsversuches zeigt der BFR zudem deutliches Befremden. „Gegenteilige Aussagen und Hinweise auf die Unschuld wurden nicht hinreichend gewürdigt“, so Falk Schlegel. Zurzeit bleibt allerdings noch unklar, ob Staatsanwaltschaft oder der Rechtsanwalt der Beschuldigten in Berufung gehen werden. Für eine Entscheidung dazu bestehen jetzt zwei Wochen Zeit.

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