Nach Protest von Radio Z, den sowohl der Bundesverband Freier Radios als auch einige bayrische Medienräte unterstützten, ändert die Bayrische Landeszentrale für neue Medien (BLM) nun ihre Gebührensatzung zu Gunsten von Community Medien und gemeinnützigen Anbietern. Das Nürnberger Freie Radio legte im Frühjahr 2017 Widerspruch gegen die Sendelizenzkosten der BLM ein. In Ihrem Bescheid forderte die Behörde 4.000,00 € Gebühren für die Neulizensierung des Radiosenders. Die Höhe der Gebühren stand in keinem Verhältnis zur Wirtschaftlichkeit von Radio Z. Zudem stellt die praktizierte Gebührenfreiheit für die bayrischen Aus- und Fortbildungskanäle eine Ungleichbehandlung von gemeinnützigen, nichtkommerziellen Rundfunkanbietern dar.

Die neue Gebührenordnung erlaubt nun für Amtshandlungen gegenüber gemeinnützigen Anbietern eine Halbierung der festzusetzenden Gebühr. Damit liegen die Lizensierungsgebühren in Bayern immer noch deutlich über denen anderer Bundesländer: Für das vor kurzem von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein erstmalig lizensierte Freie Radio in Neumünster wurde der Mindestsatz von 750,00 € erhoben, in Sachsen erhielten die Freien Radios zuletzt Gebührenbescheide von je 375,00 €. Während in Hessen bei Radio Unerhört eine Gebühr von 3,45 € fällig wurde, ist die Lizensierung beispielsweise in Baden Württemberg oder in Sachsen-Anhalt gebührenfrei.

Radio Z sieht die Änderung der Satzung als Teilerfolg für Freie Radios in Bayern. Sie ist ein weiterer Schritt in Richtung der gesetzlichen Anerkennung und Basisförderung von Community Radios in diesem Bundesland.