Mit der Aufhebung der Hausverbote ist es nicht getan

LPR Hessen stellt Radio-Standort Darmstadt in Frage – ist Radar lizenzfähig?

Die LPR Hessen (Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien, Kassel) hat auf ihrer Versammlung am 26. März beschlossen, sechs der sieben hessischen nichtkommerziellen Lokalradios (NKL) dazu aufzufordern, einen Antrag auf Verlängerung ihrer Sendezulassung zu stellen – Radio Radar jedoch nicht.

Damit ist eine Vorentscheidung zugunsten der Verlängerung der Sendelizenzen für die sechs Lokalradios in Eschwege, Frankfurt, Kassel, Marburg, Rüsselsheim und Wiesbaden gefallen. Hingegen hält sich die LPR eine Entscheidung hinsichtlich des Standorts Darmstadt offen. In der Diskussion war eine gesetzeskonforme regionale Neuverteilung der sieben Frequenzen für nichtkommerzielles Lokalradio. Derzeit konzentrieren sich vier dieser NKL im südlichen Rhein-Main-Gebiet. Dass hierbei Darmstadt – und nicht etwa Frankfurt, Rüsselsheim oder Wiesbaden** – seine Frequenz verlieren könnte, hängt mit der speziellen Zugangssituation vor Ort zusammen.

Seit fünf bzw. sechs Jahren wird dem Verein Dissent – Medienwerkstatt Darmstadt und dreien seiner Mitglieder der Zugang zu den Studio- und Senderäumen ohne Grund verwehrt.

Déjà vu

Die LPR Hessen hatte 2007 bzw. 2008 die Lizenz von Radio Radar verlängert in der Erwartung, dass Radar im Gegenzug seine Zugangshemmnisse beseitigt. Da dies bis heute nicht geschehen ist, blieb der Landesmedienanstalt nichts anderes übrig, als sich grundlegende Gedanken über die Beibehaltung des Standorts Darmstadt zu machen.

Für die anstehende Jahreshauptversammlung am Freitag, den 27.4., hat der Vorstand des Radar e.V. nun überstürzt die Aufhebung der Hausverbote beantragt, in der Hoffnung, damit die Entscheidung der LPR Hessen zu Gunsten des Darmstädter Vereinsfunks beeinflussen zu können. Mehrere Vorstandsmitglieder haben angekündigt, ihre erneute Kandidatur von der Aufhebung der Hausverbote abhängig zu machen.

Gegen die Aufhebung der Hausverbote bestehen im Verein erhebliche Widerstände. Deswegen bietet der Vorstand als Zucker eine Zugangsdiskriminierung an. Sendewillige, die nicht Mitglied des Vereins sind, haben sich einer rigiden zeitlichen Beschränkung ihrer Anwesenheit im Sendehaus zu unterwerfen.

Diese diskriminierende Regelung steht im Widerspruch zu den Vorgaben des hessi­schen Privatrundfunkgesetzes und verhindert jegliche redaktionelle Tätigkeit und auch die Mitwirkung an den Entscheidungsgremien des Radios, wie sie das geltende Redaktionsstatut des Vereins vorsieht. Eine solche Regelung widerspricht zudem der geltenden Sendelizenz, die Zugangshemmnisse für Einzelpersonen und sendewillige Gruppen nicht zulässt.

Die Dissent – Medienwerkstatt Darmstadt sieht in der nunmehrigen Haltung der LPR Hessen und im verzweifelten Versuch des Radar-Vorstands, über die Aufhebung der Hausverbote die Sendelizenz zu retten, eine Bestätigung ihrer Position, dass die vom Verein Radar e.V. willkürlich ausgesprochenen Hausverbote niemals mit einer Verlän­gerung der Sendezulassung hätten belohnt werden dürfen.

Die Dissent – Medienwerkstatt Darmstadt stellt fest, dass jeglicher Zugang zu einem demokratisch verfassten Lokalradio vollumfänglich und diskriminierungsfrei sein muss. Eine Vereinsmitgliedschaft darf keine Rolle spielen, um zu senden und das Radio qualitativ voranzubringen.

Denn das Darmstädter Lokalradio *braucht* Erneuerung.

** Selbstredend stellt sich die Dissent – Medienwerkstatt Darmstadt hinter eine Verlängerung der Sendelizenz der – neben Darmstadt – übrigen sechs hessischen nichtkommerziellen Lokalradios.