Erfolgreiche Beschwerde des BFR-Mitgliedradios Freies Sender Kombinat (FSK) in Hamburg beim Bundesverfassungsgericht: Wie das Gericht heute, am 5. Januar 2011 mitteilte, stellten die Durchsuchung der Räume des Radiosenders und die Sicherstellung von Redaktionsunterlagen einen Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit dar und waren somit verfassungswidrig.
Am 25. November 2003 verschafften sich zwei Hundertschaften Polizei, Staatsanwaltschaft und Staatsschutz Zutritt zu den Räumen des lokalen Radiosenders und riegelten ihn einen Nachmittag lang von der Außenwelt ab. MitarbeiterInnen des Senders wurden daran gehindert, ihrer Arbeit nachzugehen, zudem übte die Polizei direkte Zensur aus: Ordnungshüter bezogen in voller Kampfmontur im Sendestudio Stellung und drohten damit, „den Saft abzudrehen“, sobald ein Wort über die Polizeiaktion über den Äther ginge. Anlass für die Durchsuchung war ein Telefon-Interview, das ein FSK-Redakteur ein paar Wochen zuvor mit einem Polizeipressesprecher geführt und ohne dessen ausdrückliches Einverständnis aufgezeichnet und gesendet hatte. Dienen sollte der überfallartige Besuch der Einsatzkräfte angeblich allein der Beweissicherung: Man suchte den Tonträger, auf dem das Interview aufgezeichnet worden war.
Mehr Informationen gibt es es auf der Webseite des FSK.
Hausdurchsuchung bei Freiem Sender Kombinat (FSK) war verfasssungswidrig
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