Bundesverband Freier Radios fordert den weiteren Betrieb über UKW für die Freien Radios Berlin-Brandenburg
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Die Freien Radios Berlin-Brandenburg (FR-BB) sollen Ende 2025 ihren wichtigsten Ausspielweg über UKW verlieren. Das ist die vollendete Tatsache, vor der die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) die Freien Radios mit der Ausschreibung ihrer Frequenzen sowie dem Verkauf des eigentlichen Senders stellt. Eine Entscheidung, der die betroffenen Sender nie zugestimmt haben - auch wenn sie im Rahmen der von den FR-BB stark kritisierten Audiostrategie der MABB nicht überraschend kommt. Der Bundesverband Freier Radios (BFR) verurteilt diese Entscheidung und fordert, dass die MABB den Freien Radios als nicht-kommerzielle Lokalsender auch in den kommenden Jahren einen Sendebetrieb auf UKW ebenso wie auf DAB+ ermöglicht.
Die Freien Radios in Berlin und Brandenburg haben, ebenso wie alle Freien Radios, ein sehr großes Interesse daran, über etablierteterrestrische, flächendeckende Verbreitungsformen zu senden. Das ist aktuell, nach wie vor in erster Linie UKW. Denn nach wie vor ist DAB+ für viele Hörende nicht Priorität. Egal ob im Land Berlin oder im Land Brandenburg. Denn allen wohlwollenden Statistiken zum Trotz ist die Verbreitung von DAB+ Empfangsgeräten und vor allem deren verbreitete Nutzung fraglich. Alleine deshalb ist es geboten, wie noch 2018 von der damaligen Direktorin der MABB, Dr. Anja Zimmer, versprochen, den Sendebetrieb auf UKW dauerhaft sicherzustellen und parallel zu DAB+ zu bedienen (Simulcast-Betrieb). Deswegen hatte die MABB schließlich die Antennen selbst auch gekauft. Umso überraschender ist es, dass nun in der Ausschreibung explizit erwähnt wird, dass die Frequenzen 88,4 MHz für Berlin und 90,7 MHz für Potsdam, die bereits seit 2010 von den Freien Radios genutzt werden, nun an andere und auch privat-kommerzielle Anbieter vergeben werden sollen. Statt wie darin behauptet, mehr Medienvielfalt zu ermöglichen, verdrängt die MABB damit faktisch zugangsoffene Medien zugunsten kommerzieller Sparten- und Formatprogramme.
Die Freien Radios Berlin-Brandenburg fordern deswegen schon lange, dass der Simulcast-Betrieb von UKW und DAB+ durch die Medienanstalten auch weiter ermöglicht und gefördert wird. Dieser Forderung schließt sich der Bundesverband Freier Radios mit Nachdruck an. Die Medienanstalten haben u.a. zu Recht den Auftrag, Medienkompetenz zu fördern und den demokratischen Zugang zum Rundfunk zu ermöglichen. Gerade hierfür stehen par excellence freie Radios, die Räume des gesellschaftlichen demokratischen Austausches schaffen und damit aktiv dazu beitragen, Diskriminierungen in der Gesellschaft abzubauen, indem sie diesen das Modell der konkurrenzfreien, solidarischen Assoziation entgegenstellen. Entsprechend erwarten wir als Bundesverband der Freien Radios von der MABB, dass sie die Freien Radios Berlin-Brandenburg dabei unterstützen, einen Simulcast Betrieb auch in Zukunft sicherzustellen - wie die Medienanstalt Hamburg es gerade für dieses Jahr dem FSK ermöglicht hat.
Grußwort des BFR zum Auftakt des Prozesses gegen den RDL Redakteur Fabian
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Medienratsentscheidung verschiebt Grenzen im Mediensystem: Stellungnahme zu den Entscheidungen der Sächsischen Landesmedienanstalt
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Am 27.6. erteilte der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) einem bisher kommerziellen Privatradio eine Lizenz als Nichtkommerzielles Lokalradio (NKL) und gewährte dazu entsprechende Fördermittel.
Diese Entscheidung führt zur Konkurrenz zwischen privatwirtschaftlichen und partizipativen Akteur:innen der Medienlandschaft. Sie verringert längerfristig die mediale Vielfalt, durch Verringerung der Chancen für echte NKL und Aufweichung der an diese gestellten Qualitätsansprüche. Der Medienrat erhebt sich hier quasi zum Gesetzgeber, indem er Grundsätze der sächsischen Medienlandschaft verschiebt.
Wir sind erstaunt über die Kurzfristigkeit dieses Schrittes, der dieser Entscheidung offenbar zu Grunde liegenden mangelnden Fachlichkeit und dem fehlenden Blick der Akteur:innen in der Sächsischen Landesmedienanstalt für die Tragweite ihrer Entscheidung.
Community Radios gelten europaweit als unverzichtbare dritte Säule der Rundfunklandschaft. Im Sächsischen Privatrundfunkgesetz (SächsPRG) werden sie allgemein unter die nicht näher konkretisierten Nichtkommerziellen Lokalradios zusammengefasst. Diese haben in ihrer dreißigjährigen Geschichte Strukturen selbstorganisierten Journalismus stetig weiterentwickelt, Partizipationsräume geschaffen und erhalten, sowie tausende Menschen verschiedener Altersgruppen bei der Entwicklung von Medienkompetenz unterstützt. In den vier Freien Radios in Sachsen senden aktuell zusammen etwa 500 Personen, die damit einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Kultur dieses Landes leisten.
Es ist nicht zu übersehen, dass die privaten Veranstalter in schwieriger Lage sind. Es ist Aufgabe auch der SLM, die damit verbundenen Probleme zu bearbeiten. Ob Förderungen der geeignete Weg sind, können und wollen wir nicht einschätzen. Für uns liegt aber auf der Hand, dass der Medienrat mit seiner Entscheidung, Gelder die für die Förderung von NKL vorgesehen sind, an temporär als nichtkommerzielle Anbieter umgelabelte Wirtschaftsunternehmen auszureichen, Grenzen verwischt, für die das SächsPRG grundlegend ist. Wir gehen davon aus, dass dies den Intentionen des Gesetzgebers widerspricht.
Stellungnahme zur Hausdurchsuchung bei Radio Dreyeckland in Freiburg
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Am Dienstag, dem 17.01.2023, fanden in Freiburg auf Anordnung der Karlsruher Staatsanwaltschaft polizeiliche Hausdurchsuchungen sowohl beim Freiburger Lokalsender Radio Dreyeckland (RDL) als auch bei zwei dort engagierten Personen statt. Radio Dreyeckland hat sich zu den Vorgängen mit einer eigenen Pressemitteilung zu Wort gemeldet:
Radio Dreyeckland ist das älteste Freie Radio in Deutschland und Gründungsmitglied des Bundesverbandes Freier Radios (BFR). Als aktives Mitglied im Bundesverband ist RDL Teil senderübergreifender Kooperationen in den Bereichen Recherche und Publikation. Somit ist nicht nur Radio Dreyeckland von der Beschlagnahmung von Unterlagen, Geräten und Datenträgern, sowie der Spiegelung von Daten betroffen. Vielmehr sieht der BFR die Grundrechte weiterer im Verband organisierter Freier Radios und ihrer Redaktionen verletzt.
Bereits im Jahr 2010 hatte das ebenso in Karlsruhe ansässige Bundesverfassungsgericht (BVG) den Grundrechtsrang der Rundfunkfreiheit, des Redaktionsgeheimnisses sowie der Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit klargestellt. Dieses Urteil wurde vor dem Hintergrund einer Hausdurchsuchung im Jahr 2003 beim ebenso im BFR organisierten Freien Sender Kombinat (FSK) in Hamburg gefällt. Das Kassieren der Beschlüsse des Landes- und des Amtsgerichts Hamburg zu erwähnter Hausdurchsuchung wurde in der Pressemitteilung Nr. 2/2011 des BVG vom 5. Januar 2011 begründet: "Das Grundrecht der Rundfunkfreiheit schützt in seiner objektiven Bedeutung die institutionelle Eigenständigkeit des Rundfunks von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen. Von diesem Schutz ist auch die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit umfasst, die es staatlichen Stellen grundsätzlich verwehrt, sich einen Einblick in die Vorgänge zu verschaffen, die zur Entstehung von Nachrichten oder Beiträgen führen, die [...] im Rundfunk gesendet werden. Unter das Redaktionsgeheimnis fallen auch organisationsbezogene Unterlagen, aus denen sich Arbeitsabläufe, Projekte oder die Identität der Mitarbeiter einer Redaktion ergeben. Sowohl die Anordnung der Durchsuchung der Räume [...] als auch [...] die Mitnahme redaktioneller Unterlagen [...], greifen daher in die Rundfunkfreiheit ein. Diese Eingriffe sind verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt."
Ferner müssen wir feststellen, dass dieser Angriff auf die Rundfunkfreiheit eines Freien Radios als Einschüchterung gegen staatsferne Berichterstattung verstanden werden muss. Freie Radios zeichnen sich in ihrer demokratischen und nichtkommerziellen Organisation besonders durch ihre Berichterstattung aus Betroffenenperspektive aus. Sie verstärken oft marginalisierte und überhörte Anliegen und Fragen der lokalen Communities und sehen in der Rundfunkfreiheit ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der emanzipatorischen Zivilgesellschaft. Durch niedrigschwellige Angebote zur Mitarbeit, interne Weiterbildungen und redaktionsübergreifende Diskussionen und ihre praktische Arbeit vermitteln sie Medienkompetenz in die Breite der Gesellschaft und machen das Grundrecht der Rundfunkfreiheit direkt erfahrbar. Das Agieren der Karlsruher Staatsanwaltschaft ist auch vor diesem Hintergrund zu beurteilen.
Als Bundesverband Freier Radios fordern wir deshalb
- die sofortige Einstellung des Ermittlungsverfahrens, das zur Hausdurchsuchung geführt hat,
- die sofortige Herausgabe aller beschlagnahmten Gegenstände,
- die Löschung aller bereits kopierten Daten im Beisein von durch den BFR zu benennenden Fachleuten,
- die vollumfängliche Entschuldigung seitens der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und
- eine Stellungnahme des Innenministeriums Baden-Württembergs.
Offener Brief zu den Anträgen den Flensburger Ratsfraktionen der FDP und der CDU und dem von ihnen forcierten Fördermittelentzug von Radio Fratz
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Die Flensburger Ratsfraktionen von FDP und CDU beantragen, die Förderung von Radio Fratz zu streichen. Der Antrag der FDP als auch der Antrag der CDU offenbaren u.a. ein fragwürdiges Verständnis von Medien und journalistischer Arbeit. Mit dem diesem offenen Brief fordert der BFR beide Anträge zurückzuziehen:
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Sehr geehrte Mitglieder der Flensburger Ratsfraktion von FDP und CDU
Mit einiger Verwunderung nehmen wir die von der Flensburger FDP forcierte Debatte zur Berichterstattung von Radio Fratz zum Flensburger Bahnhofswald zur Kenntnis. Ebenso besorgt uns, dass die CDU Flensburg diesem fragwürdigen Vorgehen beispringt, um eine beendet geglaubte Auseinandersetzung zu einem Passus aus dem Statut von Radio Fratz neu zu entfachen, um auf diesem Weg dem jungen Lokalradio die Existenzgrundlage zu entziehen. Es bedarf aus Sicht des Bundesverbands Freier Radios einer kurzen Auseinandersetzung mit beiden Vorgängen. Dies scheint notwendig, weil beiden Anträgen ein fehlendes Rechts- und Strukturbewusstsein in Bezug auf Medien & journalistische Arbeit zu Grunde liegt.
Stellungnahme des BFR zum Entwurf des Medienstaatsvertrags zwischen Berlin und Brandenburg
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Am 8. Mai 2019 fand im Hauptausschuss des Brandenburger Landtages die abschließende Anhörung zum "Entwurf des Gesetzes zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien" statt. Als Vertreter des Bundesverbands Freier Radios konnte Mark Westhusen zum Vertragsentwurf Stellung nehmen und konzentrierte sich dabei auf drei dringend zu ändernde/zu ergänzende Punkte im Gesetzentwurf. Als Vertreter der Brandenburgischen Radios kam zudem Achim Trautvetter von frrapó (Freies Radio Potsdam) zu Wort.
Das Statement des BFR ist im Folgenden nachzulesen:
Offener Brief des BFR an die Mitglieder des Medienrates der mabb
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Am 8. Oktober 2018 beschloss der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), die Sendelizenzen für den nichtkommerziellen Hörfunk in Berlin und Brandenburg entgegen der Intention der eigenen Ausschreibung zu vergeben. Mit diesem Beschluss werden die Freien Radios und die Freien Radio-Gruppen in Berlin und Brandenburg benachteiligt. Die Pressemitteilung der Betroffenen Radiogruppen findet sich hier.
Der BFR wendet sich nun mit einem offenen Brief an die Mitglieder des Medienrates, den wir hier veröffentlichen:
Medienanstalt Berlin-Brandenburg benachteiligt Freie Radios
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Am 8. Oktober 2018 fasste der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) mit mehrmonatiger Verzögerung einen Beschluss zur Vergabe der Sendelizenz für den nichtkommerziellen Radiobetrieb auf den UKW-Frequenzen 88,4 MHz in Berlin und 90,7 MHz in Potsdam. Mit diesem Beschluss wird die Sendewoche für die nächsten drei Jahre unter den Antragsteller*innen „Freie Radios Berlin Brandenburg“ (Montag-Donnerstag) und dem „88vier Radio Netzwerk Berlin“ (Freitag-Sonntag) aufgeteilt.
Unter „Freie Radios Berlin Brandenburg“ sind verschiedene Initiativen und Freie Radios zusammengefasst, die zum Teil schon seit vielen Jahren für die Möglichkeit kämpfen, in Berlin und Brandenburg Freie Radiosender etablieren zu können. Was in anderen Bundesländern zur Normalität gehört, scheint in Berlin und Brandenburg ungewollt. Das Freie Radio Potsdam, das Freie Radio Berlin, PiRadio, Colaboradio, Studio Ansage, Radio Slubfurt, Ohrfunk, Radio Pax Brandenburg, Radio Woltersdorf äußern ihren Unmut über die nicht nachvollziehbare Entscheidung der mabb in einer gemeinsamen Pressemitteilung:
Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates zu Community Medien
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Am 7. März 2018 verabschiedeten die 47 Außenministerinnen und Außenminister des Europarates die Empfehlung CM/Rec(2018)1 zu Medienpluralismus und Transparenz in Bezug auf die Medieneigentumsverhältnisse in ihren Mitgliedsstaaten. In dieser Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates sind einige relevante Passagen zu Community Medien und somit zu Freien Radios enthalten. Der Bundesverband Freier Radios hat eine Übersetzung der bisher nur in englischer und französischer Sprache vorliegenden Erklärung veranlasst, hier vorab drei relevante Auszüge:
Freie Radios in Sachsen erhalten in diesem Jahr erstmals eine geregelte Förderung
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Diesem Erfolg waren jahrelange Bemühungen hin zu der dazu notwendigen Gesetzesänderung vorausgegangen.
Seit der Novellierung des Sächsischen Privatrundfunk-Gesetzes im April 2015 gehört es zu den Aufgaben der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM), ColoRadio in Dresden, Radio T in Chemnitz und Radio BLAU in Leipzig zu fördern.
Zuvor erhielten die sächsischen Freien Radios wechselnde Unterstützungen, die seit 2010 nicht einmal mehr die Kosten für die UKW-Ausstrahlung deckten. Mit der Gesetzesänderung 2015 werden die Verbreitungskosten wieder vollständig von der SLM getragen. Knappe zwei weitere Jahre dauerte es, bis die SLM eine Förderrichtlinie erarbeitete, mit der sie Ziele und Rahmen der zukünftigen Förderung festschreibt. Neben den Kosten für die UKW-Ausstrahlung können Projekte und Maßnahmen finanziert werden, die der Vielfalt in den Radios und der Teilhabe am Programm zugute kommen. Auch die Schulung und Ausbildung der SendungsmacherInnen und Technik können gefördert werden. Dafür wurde im Haushalt der SLM ein Gesamtetat von 100.000 € für die drei Radios eingestellt.