Grußwort des BFR zum Auftakt des Prozesses gegen den RDL Redakteur Fabian
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Medienratsentscheidung verschiebt Grenzen im Mediensystem: Stellungnahme zu den Entscheidungen der Sächsischen Landesmedienanstalt
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Am 27.6. erteilte der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) einem bisher kommerziellen Privatradio eine Lizenz als Nichtkommerzielles Lokalradio (NKL) und gewährte dazu entsprechende Fördermittel.
Diese Entscheidung führt zur Konkurrenz zwischen privatwirtschaftlichen und partizipativen Akteur:innen der Medienlandschaft. Sie verringert längerfristig die mediale Vielfalt, durch Verringerung der Chancen für echte NKL und Aufweichung der an diese gestellten Qualitätsansprüche. Der Medienrat erhebt sich hier quasi zum Gesetzgeber, indem er Grundsätze der sächsischen Medienlandschaft verschiebt.
Wir sind erstaunt über die Kurzfristigkeit dieses Schrittes, der dieser Entscheidung offenbar zu Grunde liegenden mangelnden Fachlichkeit und dem fehlenden Blick der Akteur:innen in der Sächsischen Landesmedienanstalt für die Tragweite ihrer Entscheidung.
Community Radios gelten europaweit als unverzichtbare dritte Säule der Rundfunklandschaft. Im Sächsischen Privatrundfunkgesetz (SächsPRG) werden sie allgemein unter die nicht näher konkretisierten Nichtkommerziellen Lokalradios zusammengefasst. Diese haben in ihrer dreißigjährigen Geschichte Strukturen selbstorganisierten Journalismus stetig weiterentwickelt, Partizipationsräume geschaffen und erhalten, sowie tausende Menschen verschiedener Altersgruppen bei der Entwicklung von Medienkompetenz unterstützt. In den vier Freien Radios in Sachsen senden aktuell zusammen etwa 500 Personen, die damit einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Kultur dieses Landes leisten.
Es ist nicht zu übersehen, dass die privaten Veranstalter in schwieriger Lage sind. Es ist Aufgabe auch der SLM, die damit verbundenen Probleme zu bearbeiten. Ob Förderungen der geeignete Weg sind, können und wollen wir nicht einschätzen. Für uns liegt aber auf der Hand, dass der Medienrat mit seiner Entscheidung, Gelder die für die Förderung von NKL vorgesehen sind, an temporär als nichtkommerzielle Anbieter umgelabelte Wirtschaftsunternehmen auszureichen, Grenzen verwischt, für die das SächsPRG grundlegend ist. Wir gehen davon aus, dass dies den Intentionen des Gesetzgebers widerspricht.
Stellungnahme des BFR zum Entwurf des Medienstaatsvertrags zwischen Berlin und Brandenburg
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Am 8. Mai 2019 fand im Hauptausschuss des Brandenburger Landtages die abschließende Anhörung zum "Entwurf des Gesetzes zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien" statt. Als Vertreter des Bundesverbands Freier Radios konnte Mark Westhusen zum Vertragsentwurf Stellung nehmen und konzentrierte sich dabei auf drei dringend zu ändernde/zu ergänzende Punkte im Gesetzentwurf. Als Vertreter der Brandenburgischen Radios kam zudem Achim Trautvetter von frrapó (Freies Radio Potsdam) zu Wort.
Das Statement des BFR ist im Folgenden nachzulesen:
Offener Brief des BFR an die Mitglieder des Medienrates der mabb
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Am 8. Oktober 2018 beschloss der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), die Sendelizenzen für den nichtkommerziellen Hörfunk in Berlin und Brandenburg entgegen der Intention der eigenen Ausschreibung zu vergeben. Mit diesem Beschluss werden die Freien Radios und die Freien Radio-Gruppen in Berlin und Brandenburg benachteiligt. Die Pressemitteilung der Betroffenen Radiogruppen findet sich hier.
Der BFR wendet sich nun mit einem offenen Brief an die Mitglieder des Medienrates, den wir hier veröffentlichen:
Medienanstalt Berlin-Brandenburg benachteiligt Freie Radios
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Am 8. Oktober 2018 fasste der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) mit mehrmonatiger Verzögerung einen Beschluss zur Vergabe der Sendelizenz für den nichtkommerziellen Radiobetrieb auf den UKW-Frequenzen 88,4 MHz in Berlin und 90,7 MHz in Potsdam. Mit diesem Beschluss wird die Sendewoche für die nächsten drei Jahre unter den Antragsteller*innen „Freie Radios Berlin Brandenburg“ (Montag-Donnerstag) und dem „88vier Radio Netzwerk Berlin“ (Freitag-Sonntag) aufgeteilt.
Unter „Freie Radios Berlin Brandenburg“ sind verschiedene Initiativen und Freie Radios zusammengefasst, die zum Teil schon seit vielen Jahren für die Möglichkeit kämpfen, in Berlin und Brandenburg Freie Radiosender etablieren zu können. Was in anderen Bundesländern zur Normalität gehört, scheint in Berlin und Brandenburg ungewollt. Das Freie Radio Potsdam, das Freie Radio Berlin, PiRadio, Colaboradio, Studio Ansage, Radio Slubfurt, Ohrfunk, Radio Pax Brandenburg, Radio Woltersdorf äußern ihren Unmut über die nicht nachvollziehbare Entscheidung der mabb in einer gemeinsamen Pressemitteilung:
Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates zu Community Medien
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Am 7. März 2018 verabschiedeten die 47 Außenministerinnen und Außenminister des Europarates die Empfehlung CM/Rec(2018)1 zu Medienpluralismus und Transparenz in Bezug auf die Medieneigentumsverhältnisse in ihren Mitgliedsstaaten. In dieser Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates sind einige relevante Passagen zu Community Medien und somit zu Freien Radios enthalten. Der Bundesverband Freier Radios hat eine Übersetzung der bisher nur in englischer und französischer Sprache vorliegenden Erklärung veranlasst, hier vorab drei relevante Auszüge:
Freie Radios in Sachsen erhalten in diesem Jahr erstmals eine geregelte Förderung
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Diesem Erfolg waren jahrelange Bemühungen hin zu der dazu notwendigen Gesetzesänderung vorausgegangen.
Seit der Novellierung des Sächsischen Privatrundfunk-Gesetzes im April 2015 gehört es zu den Aufgaben der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM), ColoRadio in Dresden, Radio T in Chemnitz und Radio BLAU in Leipzig zu fördern.
Zuvor erhielten die sächsischen Freien Radios wechselnde Unterstützungen, die seit 2010 nicht einmal mehr die Kosten für die UKW-Ausstrahlung deckten. Mit der Gesetzesänderung 2015 werden die Verbreitungskosten wieder vollständig von der SLM getragen. Knappe zwei weitere Jahre dauerte es, bis die SLM eine Förderrichtlinie erarbeitete, mit der sie Ziele und Rahmen der zukünftigen Förderung festschreibt. Neben den Kosten für die UKW-Ausstrahlung können Projekte und Maßnahmen finanziert werden, die der Vielfalt in den Radios und der Teilhabe am Programm zugute kommen. Auch die Schulung und Ausbildung der SendungsmacherInnen und Technik können gefördert werden. Dafür wurde im Haushalt der SLM ein Gesamtetat von 100.000 € für die drei Radios eingestellt.
Teilerfolg für Community Media in Bayern
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Nach Protest von Radio Z, den sowohl der Bundesverband Freier Radios als auch einige bayrische Medienräte unterstützten, ändert die Bayrische Landeszentrale für neue Medien (BLM) nun ihre Gebührensatzung zu Gunsten von Community Medien und gemeinnützigen Anbietern. Das Nürnberger Freie Radio legte im Frühjahr 2017 Widerspruch gegen die Sendelizenzkosten der BLM ein. In Ihrem Bescheid forderte die Behörde 4.000,00 € Gebühren für die Neulizensierung des Radiosenders. Die Höhe der Gebühren stand in keinem Verhältnis zur Wirtschaftlichkeit von Radio Z. Zudem stellt die praktizierte Gebührenfreiheit für die bayrischen Aus- und Fortbildungskanäle eine Ungleichbehandlung von gemeinnützigen, nichtkommerziellen Rundfunkanbietern dar.
Sendelizenz von Radio Z um 8 Jahre verlängert, Sendebetrieb von Radio Lora aus München ist gefährdet
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Radio Z in Nürnberg freut sich über die Entscheidung der Bayerischen Landesmedienzentrale Für Neue Medien (BLM), die UKW-Sendelizenz von Radio Z 95,8 MHz um weitere 8 Jahre zu verlängern! Während die Lizenzen aller Nürnberger Hörfunksender verlängert wurden, kommt es in München zur Neuausschreibung der dortigen Frequenz 92,4 MHz, auf der neben zwei christlichen Stationen auch das Freie Radio Lora und Radio Feierwerk senden.
Erste NKL Ausschreibung für Schleswig-Holstein - BFR fordert Nachbesserungen
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Zum ersten Mal in der Geschichte des Bundeslandes führt Schleswig-Holstein Lokalradios ein. Seit mehr als 20 Jahren hatten freie Radioinitiativen eine Zulassung und Anerkennung gefordert und sich 2013 in der Landesinitiative FRISH zusammengeschlossen. Der gemeinsame Medienstaatsvertrag mit Hamburg wurde inzwischen neu geregelt und gilt seit Januar. Vorgesehen ist die Lizenzierung von insgesamt fünf Standorten, wobei lediglich an drei Orten nichtkommerzielles Lokalradio vorgesehen ist: in Rendsburg, Flensburg und Neumünster.