Freispruch für RDL Redakteur Fabian jetzt mit schriftlichen Urteilsgründen. Staatsanwaltschaft muß jetzt eigene Revision begründen
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Das 92 Seiten umfassenende, vom Vorwurf der Unterstützung einer verbotenen Vereinigung [IMC linksunten old] freisprechende Urteil des Landgericht Karlsruhe vom 9.Juni 2024 gegenüber unserem Kollegen Fabian Kienert liegt jetzt schriftlich vor.
Der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe verbleiben jetzt vier Wochen ab Zustellung eine Revisionsbgeründung zur eingelegten Reschwerde an den BGH zu verfassen.
Radio free FM mit LfK Medienpreis 2024 ausgezeichnet
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„Wisnewski, Pirincci und Co.: Muss eine Demokratie diese Autoren aushalten?“
Dieser Frage ging die Tagesredaktion von Radio free FM nach und wurde für den Beitrag mit dem Medienpreis 2024 der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LfK) in der Kategorie „Nichtkommerzielle Veranstalter“ ausgezeichnet. Damit wurde dem freien Radio bereits zum zehnten Mal der Preis verliehen.
In ihrer Recherche fand das Team fragwürdige Bücher im Bestand der Ulmer Zentralbibliothek und einen ebensolchen Umgang mit ihnen: Das verschwörungstheoretische Geschwurbel von Gerhard Wisnewski oder auch die homo- und islamophobe Hetze von Akif Pirincci werden im Bibliotheks-Katalog als „Sachbücher“ bezeichnet. Diese verbreiten in ihren Schriften jedoch Fake News oder propagieren rassistisches und rechtsextremistisches Gedankengut und stellen damit demokratische Werte und Menschenrechte infrage.
Radio Kombinat Brandenburg startet auf 12D DAB+
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Das Radiokombinat Brandenburg (RKB) ist am 31.05.2023 auf dem DAB+ Kanal 12D im Land Brandenburg gestartet. Im RKB senden abwechslungsweise das Freie Radio Potsdam frrapó, das Freie BürgerRadio Słubfurt (Frankfurt, Oder / Słubice), Radio Woltersdorf und Radio Ginseng (Grünheide).
Wir gratulieren zum erfolgreichen Sendestart auf DAB+!
Radio Z erhält den Alternativen Medienpreis für das Feature „Unser Haus“
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Die historische Sendereihe Zwischenfälle im Stoffwechselmagazin auf der 95.8 bei Radio Z wird mit dem Alternativen Medienpreis 2023 ausgezeichnet.
Die Jury wertete das einstündige Feature „Unser Haus“, das die Hausbesetzungsbewegung 1980/81 und speziell die Ereignisse in Nürnberg behandelt, als den besten Beitrag, der in der Kategorie Geschichte eingereicht wurde.
Wir gratulieren!
Interkulturelles Workshop-Wochenende: „YOU! on air“
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Vom 27. Mai - 29. Mai organisiert die Jugendredaktion des Potsdamer Freie Radio Frrapó am Pfingstwochenende eine interkulturelles Workshopwochenende mit Festival Charakter. Gemeinsam wird Radio gemacht, diskutiert und Livemusik gelauscht. Workshops zu Sounds, Radio und Podcast u.a. ein rassismuskritischer Radioworkshop finden teils zweisprachig deutsch und englisch statt. Mehr Informationen: https://youonair.frrapo.de
Stellungnahme zur Hausdurchsuchung bei Radio Dreyeckland in Freiburg
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Am Dienstag, dem 17.01.2023, fanden in Freiburg auf Anordnung der Karlsruher Staatsanwaltschaft polizeiliche Hausdurchsuchungen sowohl beim Freiburger Lokalsender Radio Dreyeckland (RDL) als auch bei zwei dort engagierten Personen statt. Radio Dreyeckland hat sich zu den Vorgängen mit einer eigenen Pressemitteilung zu Wort gemeldet:
Radio Dreyeckland ist das älteste Freie Radio in Deutschland und Gründungsmitglied des Bundesverbandes Freier Radios (BFR). Als aktives Mitglied im Bundesverband ist RDL Teil senderübergreifender Kooperationen in den Bereichen Recherche und Publikation. Somit ist nicht nur Radio Dreyeckland von der Beschlagnahmung von Unterlagen, Geräten und Datenträgern, sowie der Spiegelung von Daten betroffen. Vielmehr sieht der BFR die Grundrechte weiterer im Verband organisierter Freier Radios und ihrer Redaktionen verletzt.
Bereits im Jahr 2010 hatte das ebenso in Karlsruhe ansässige Bundesverfassungsgericht (BVG) den Grundrechtsrang der Rundfunkfreiheit, des Redaktionsgeheimnisses sowie der Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit klargestellt. Dieses Urteil wurde vor dem Hintergrund einer Hausdurchsuchung im Jahr 2003 beim ebenso im BFR organisierten Freien Sender Kombinat (FSK) in Hamburg gefällt. Das Kassieren der Beschlüsse des Landes- und des Amtsgerichts Hamburg zu erwähnter Hausdurchsuchung wurde in der Pressemitteilung Nr. 2/2011 des BVG vom 5. Januar 2011 begründet: "Das Grundrecht der Rundfunkfreiheit schützt in seiner objektiven Bedeutung die institutionelle Eigenständigkeit des Rundfunks von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen. Von diesem Schutz ist auch die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit umfasst, die es staatlichen Stellen grundsätzlich verwehrt, sich einen Einblick in die Vorgänge zu verschaffen, die zur Entstehung von Nachrichten oder Beiträgen führen, die [...] im Rundfunk gesendet werden. Unter das Redaktionsgeheimnis fallen auch organisationsbezogene Unterlagen, aus denen sich Arbeitsabläufe, Projekte oder die Identität der Mitarbeiter einer Redaktion ergeben. Sowohl die Anordnung der Durchsuchung der Räume [...] als auch [...] die Mitnahme redaktioneller Unterlagen [...], greifen daher in die Rundfunkfreiheit ein. Diese Eingriffe sind verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt."
Ferner müssen wir feststellen, dass dieser Angriff auf die Rundfunkfreiheit eines Freien Radios als Einschüchterung gegen staatsferne Berichterstattung verstanden werden muss. Freie Radios zeichnen sich in ihrer demokratischen und nichtkommerziellen Organisation besonders durch ihre Berichterstattung aus Betroffenenperspektive aus. Sie verstärken oft marginalisierte und überhörte Anliegen und Fragen der lokalen Communities und sehen in der Rundfunkfreiheit ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der emanzipatorischen Zivilgesellschaft. Durch niedrigschwellige Angebote zur Mitarbeit, interne Weiterbildungen und redaktionsübergreifende Diskussionen und ihre praktische Arbeit vermitteln sie Medienkompetenz in die Breite der Gesellschaft und machen das Grundrecht der Rundfunkfreiheit direkt erfahrbar. Das Agieren der Karlsruher Staatsanwaltschaft ist auch vor diesem Hintergrund zu beurteilen.
Als Bundesverband Freier Radios fordern wir deshalb
- die sofortige Einstellung des Ermittlungsverfahrens, das zur Hausdurchsuchung geführt hat,
- die sofortige Herausgabe aller beschlagnahmten Gegenstände,
- die Löschung aller bereits kopierten Daten im Beisein von durch den BFR zu benennenden Fachleuten,
- die vollumfängliche Entschuldigung seitens der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und
- eine Stellungnahme des Innenministeriums Baden-Württembergs.
südnordfunk von RDL erhält den Alternativen Medienpreis 2022
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Heißer Scheiß - Klimadebatten und Bewegungen des Freien Radios RDL (Radio Dreyeckland) thematisiert die aktuelle Klimadebatte und gibt dabei den Klimaaktivist*innen aus dem Süden eine Stimme." Deshalt wurde die Reihe aus 71 Einsendungen ausgewählt und erhielt den Alternativen Medienpreis 2022.
Herzlichen Glückwunsch!
Für immer jung! - Radio Ginseng auf arte
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arte hat den Sendestart unseres Mitglieds Radio Ginseng aus Grünheide begleitet und dokumentiert - zu finden in der Mediathek unter https://www.arte.tv/de/videos/100292-001-A/re-fuer-immer-jung
Sendereihe "Halle nach dem Anschlag" für den Grimme Online Award 2021 nominiert
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Der von Radio CORAX produzierte und ausgestrahlte Podcast „Halle nach dem Anschlag“ wurde am gestrigen Donnerstag (22.4.2021) vom Grimme-Institut für den Grimme Online Award 2021 nominiert. Er gehört damit zu den 28 Beiträgen, die von der Nominierungskommission von den 1.400 eingereichten Vorschlägen ausgewählt wurden. Die Sendereihe und der dazugehörige Blog stehen in der Kategorie „Information“ neben zehn anderen nominierten Onlineangeboten. „Halle nach dem Anschlag“ ist in einer Kooperation von Radio CORAX mit Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage und dem AK Protest im Studierendenrat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg entstanden.
Radio Słubfurt geht in Frankfurt (Oder) und Słubice auf UKW
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Nach Jahren des Engagements auf Landesebene und vor Ort geht demnächst ein weiteres im BFR organisiertes Radio OnAir. In Frankfurt (Oder) und dem auf der anderen Oderseite in Polen liegenden Słubice wird Radio Słubfurt auf der UKW-Frequenz 91,7 MHz empfangbar sein.
Der für die Frequenzvergabe verantwortliche mabb-Medienrat hat die Frequenz der eagle Broadcast Brandenburg GmbH für die Veranstaltung des Programms 91.7 Oderwelle zugewiesen und dies mit der Auflage verbunden, dass von Montag bis Donnerstag, jeweils in der Zeit von 18:00 bis 24:00 Uhr die Sendezeit dem Verein Freies BürgerRadio Słubfurt e. V. zur Verfügung gestellt wird. Das Programm von Radio Słubfurt ist zudem via internet-Livestream und in verschiedenen Kabelnetzen zu empfangen, seit kurzem auch in Eisenhüttenstadt.