Am 13. Juni wurde der seit 3 Jahren anhängige Streit über die Förderung der Sende- und Leitungskosten für die Verbreitung des Programmes coloRadio zwischen der Radioinitiative Dresden e.V. und der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) vor Gericht entschieden. Mit dem Urteil wird die SLM verpflichtet, den Antrag aus dem Jahr 2009 neu zu bescheiden. Das Gericht folgte der Auffassung der Klägerin, wonach gerechte
Verfahrensgrundsätze für die Verteilung der Fördermittel an verschiedene Antragsteller durch die SLM nicht erkennbar seien.
Zum Hintergrund schreibt coloradio: Seit dem Jahr 2007 sendet coloRadio 49 Stunden in der Woche auf den Frequenzen 99.3 und 98.4 MHz, auf denen ausserhalb dieser Zeiten das Programm apollo verbreitet wird. Zunächst wurden entsprechend eines unter Schirmherrschaft der SLM gefundenen Agreements die Verbreitungskosten durch die Anbieterin des Programmes apollo mit finanziert. Diese Übereinkunft, die auch für Radio Blau Leipzig und Radio T Chemnitz galt, wurde von apollo im Jahr 2010 mit Hinweis auf finanzielle Schwierigkeiten und das Auslaufen der Vereinbarung aufgekündigt. Die SLM war in dieser Situation keine große Hilfe für die Freien Radios in Sachsen. Die schlagartig drastisch verschlechterte wirtschaftliche Situation hat bisher keines der betroffenen Radios in die Insolvenz getrieben, bindet aber Energien und Mittel, die die Radiomacher*Innen lieber in ein gutes Programm stecken würden.
Nun ist die SLM am Zug, über die Aufteilung vorhandener Fördermittel neu zu entscheiden, was neben den drei genannten Radios noch Radio Mephisto (Leipzig) und 99drei Radio Mittweida betreffen wird. Auch wenn es sicher gut ist, die Mittelverteilung etwas gerechter zu gestalten als bisher, möchten wir festhalten, dass es uns nicht darum geht, den Anderen „etwas wegzunehmen“.
Die aktuelle Situation der nichtkommerziellen Lokalradios und einiger lokaler Fernsehprogramme zeigt: Es besteht ein großer Bedarf an Programmen, die die lokalen Lebenssituationen angemessen in den Blick nehmen. Das Interesse selbst Medieninhalte zu gestalten wächst.
Gleichwohl können sich solche Programme nicht vermarkten. Es kann also nicht nur darum gehen, die bei der SLM für solche Zwecke
vorhandenen 35TEUR gerechter zu verteilen. Gemessen am organisatorischen, technischen und finanziellen Aufwand für ein Radio-
oder Fernsehprogramm sind die Verbreitungskosten eher gering. Nach unserer Auffassung von Grundversorgung im Rundfunkbereich gehört es dazu, auch und gerade nichtkommerziellen Anbietern die Programmverbreitung aus Mitteln der Rundfunkgebühren zu bezahlen. Dies ist nach Auffassung von Staatskanzlei und SLM im Moment durch das Gesetz über privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen nicht möglich. Höchste Zeit also, dass der Gesetzgeber tätig wird, bevor die Vielfalt von von lokalen Medienangeboten weiter zurückgeht.