Radio Dreyeckland (RDL) in Freiburg hat Mitte Oktober 2014 die Spendenaktion "Her mit der Förderung" gestartet, um den ausstehenden Fördergeldern der baden-württembergischen Landesmedienanstalt LfK zu begegnen und den Zustand der "grotesken Haarspalterei" auch juristisch prüfen zu können. Der Sender soll für alle Honorarkräfte nachweisen, welcher Teil ihrer Arbeit dem Programm dient und welcher lediglich 'koordinierend' ist.
Spendenaufruf:
Radio Dreyeckland bietet ein Radioprogramm an – wie jedes Radio. Klingt banal, ist aber für den Präsidenten der Landesmedienanstalt (LfK) Thomas Langheinrich offenbar nur schwer einsichtig und Anlass für eine groteske Haarspalterei. Er fordert von den Honorarkräften bei RDL den Nachweis, welcher Teil ihrer Arbeit dem Programm dient und welcher lediglich 'koordinierend' ist. An den Nachweis knüpft er die Auszahlung eines nicht geringen Anteils der jährlichen "Förder"mittel, die aus dem Rundfunkbeitrag kommen.
Ein solcher Nachweis kann aber gar nicht erbracht werden, denn die Arbeit im Radio dient grundsätzlich dazu ein Radioprogramm auf die Beine zu stellen. Eine Trennung in 'koordinierend' und 'Programm' ist paradox. Ein Beispiel: Regelmäßig finden Freiburger Gruppen ihren Weg zu RDL. Ist es nur eine koordinierende Tätigkeit oder dient es dem Programm, wenn etwa eine Tierrechtsgruppe von einer Honorarkraft an das Radiomachen herangeführt wird? Wenn sie mit der Gruppe ein Sendekonzept entwickelt, Themen bespricht, Interviews plant, Moderationstexte entwirft, ins Schnittprogramm einführt und nach der Sendung Feedback gibt?
Mit seiner Verweigerung von "Förder"mitteln aus dem Rundfunkbeitrag stellt sich der LfK-Präsident eigenmächtig über das Gesetz, denn die LfK soll „Formen lokaler und regionaler nichtkommerzieller Rundfunkveranstaltung fördern" (§47 Abs 1 Satz 2 LmedienGesetz). Rundfunkveranstaltung im Sinne von Herrn Langheinrich hat offenbar nichts mit Radio zu tun, geschweige denn mit unterschiedlichen Formen davon.
Offensichtlich will er Radio Dreyeckland mit dieser Haarspalterei mundtot machen. Die Qualität und Leistung eines Radios wie RDL soll entwertet und auf das Niveau eines Hobbyradios gebracht werden. Wir verstehen diese Maßnahme auch als Angriff auf die Rundfunkfreiheit. RDL muss nun auf dem Klageweg möglichst die ihm zustehenden Rundfunkgebührenmittel schnell durchsetzen. Für diesen kostenträchtigen Weg, der die Rundfunkfreiheit verteidigt, ist RDL auf die Spenden seiner HörerInnen angewiesen.
Spendenkonto: Freundeskreis RDL, IBAN: DE04680900000009320202 / BIC: GENODE61FR1 (Kto. 93 20 20 2, Volksbank Freiburg, BLZ 680 900 00)
Mehr Infos auf www.rdl.de