Am letzten Dienstag (5.7.) kam es im Landgericht Freiburg zu einer mündlichen Anhörung in dem Verfahren zwischen Oliver Kloth und Radio Dreyeckland. Kloth klagt unter anderem gegen Radio Dreyeckland, weil er in einem Bericht von RDL als „'rassistischer' Anwaltsredner“ bezeichnet worden ist. Oliver Kloth hatte am 01.06.2016 auf einer Infoveranstaltung der Stadt Freiburg eine Rede gehalten, die Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach später in der BZ als 'in unerträglicher Weise gehetzt' bezeichnete.
In der Rede werden Flüchtlinge pauschal diffamiert, als 'Glücksritter' verunglimpft, die das deutsche Sozialsystem ausnutzen wollen und u.a. 'Raubüberfälle' und 'Attacken gegen Frauen' begehen würden. Diese Tirade gipfelte in der hetzerischen Aufforderung 'Wann fangen Sie an auf die Barrikaden zu gehen?' Schließlich wurde ihm von der Versammlungsleitung das Mikrofon entzogen worden. Besonders pikant: Kloth, der auf der Veranstaltung seinen Namen nicht nennen wollte, ist praktizierender Rechtsanwalt und schwärzte vor dem Publikum freimütig seine Mandanten an: Er hätte 'noch nie in diesen 20 Jahren jemanden getroffen, der tatsächlich die Gründe, die er im Asylverfahren angegeben hat, auch tatsächlich erlebt hat'. Ein schwerwiegender Bruch des Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant.
RDL berichtete am 04.06. über die Veranstaltung und griff dabei einen Bericht der 'autonomen Demosanis' auf, die ihn als Oliver Kloth geoutet hatten, der als Beisitzer im AfD-Vorstand des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald fungiert. Radio Dreyeckland wird auf dem Recht in der politischen Berichterstattung bestehen, rassistisch argumentierende Personen als Rassisten zu bezeichnen. Am 21.7. wird das Gericht das Ergebnis der Anhörung bekannt geben.