Das Urteil des Landgerichts Freiburg hat es von der Presse- und Meinungsfreiheit als gedeckt gesehen, dass RDL den AFD-Funktionär und Rechtsanwalt Kloth als "rassistischen Anwaltsredner" bezeichnet. In gleicher Weise hat es das Gericht als zulässig angesehen, den Tenor der Rede des AfD-Funktionärs zusammenzufassen, dass "die 'eingeladenen' Ausländer und Flüchtlinge für Vergewaltigung, Raub usw. verantwortlich“ seien und beinahe alle seien „Glückritter".
Hätte das Gericht die von ihm zitierte Rechtsprechung richtig angewandt, dann hätte es auch die zusammenfassende Kommentierung des Redebeitrages von Kloth für zulässig halten müssen, dieser habe unter Verweis auf seine beruflichen Tätigkeitserfahrungen "bewiesen", dass "alle" - so Kloth wörtlich, von ihm als Rechtsanwalt "begleiteten" Asylbewerber über ihre Asylgründe die Unwahrheit gesagt hätten, also keine echten Flüchtlinge seien. Der Einzelrichter hat es hierbei an jeder Begründung fehlen lassen.
RDL ist zusammen mit seinem Rechtsanwalt Dr. Kauß nach wie vor der Meinung, dass der AfD-Funktionär Kloth mit seiner Brand-Rede beim Publikum genau den Eindruck hat hervorrufen wollen, den RDL in seinem Beitrag wiedergegeben hat. Kloth hat unter Berufung auf seine 20jährige Anwaltstätigkeit gleichsam unter Beweis gestellt, dass alle ihm bekannten Asylbewerber lügen würden, um damit das Publikum den weiteren Schluss aus seiner Rede selbst ziehen zu lassen, dass das auch sonst der Fall sei. Der Einzelrichter hielt auch nicht den hieraus sich aufdrängenden weiteren Schluss für zulässig, damit habe der Rechtsanwalt das Anwaltsverhältnis gebrochen. Dazu sagt der RDL-Rechtsvertreter, RA Dr. Kauß: „Wenn ein Rechtsanwalt ausnahmslos von "allen" vom ihm begleiteten Asylbewerbern spricht, die die Unwahrheit gesagt hätten, dann hat – so der einzig nur mögliche Schluss - jeder der von ihm "begleiteten" Asylbewerber sich auch strafbar gemacht. Damit gibt ein Rechtsanwalt die von ihm "begleiteten" Asylbewerber der Strafverfolgung Preis und provoziert die Wiederaufnahme aller Asylverfahren. Das alles hat der Einzelrichter schlicht übergangen.“
RDL-Geschäftsführer Michael Menzel ist zuversichtlich, „dass die Gerichte letztendlich nicht billigen werden, dass ausländerfeindliche Hetzreden gehalten werden, und sich hinterher damit herausgeredet wird, man habe das alles so nicht gemeint.“ Das im Prozess vorgelegte Gutachten des Soziologen Prof. Ulrich Bröckling, Universität Freiburg, hat genau diese Methode der Argumentation als gerade bei AfD-Vertretern anzutreffende Redeweise verdeutlicht. Weil das Urteil insoweit nicht hingenommen werden kann, haben wir unseren Rechtsvertreter gebeten, Berufung zum OLG Karlsruhe einzulegen.