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BFR-Kongress / #ZWCM2024

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#ZWCM2024
31.10. bis 03.11.2024 |
Radio free FM | Ulm

Audioportal des BFR

Auf der Austauschplattform freie-radios.net liegen über 80.000 Beiträge aus der Welt der community radios, der radios communitarias oder eben der Freien Radios.

Der Bundesverband Freier Radios begrüßt die Entscheidung der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein vom 7. September 2016, Zulassung und Zuweisung für das erste nichtkommerzielle Lokalradio in Schleswig-Holstein zu erteilen. 

Die Forderungen nach einer Lizenzierung Freier Radios in Schleswig-Holstein sind nach 20 Jahren lokaler Bemühungen verschiedenster Initiativen nun erstmals umgesetzt worden. 2013 hatten sich mehrere Radiovereine zur Freien Radio Initiative Schleswig-Holstein (FRISH) zusammengeschlossen und gemeinsam agiert. Seit 2015 gilt zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein ein neuer Medienstaatsvertrag, der erstmals nichtkommerzielle Lokalradios ermöglicht. Die Ausschreibungen an drei Standorten erfolgten im selben Jahr

Das Zulassungsverfahren musste jedoch seitdem mehr als ein Jahr lang pausieren, da die Finanzierung der nichtkommerziellen Sender ungeklärt war. Die Medienstiftung Hamburg Schleswig-Holstein hatte 2016 schließlich einer Anschubfinanzierung für die Übernahme der Verbreitungs- und Raumkosten und einer technischen Erstausstattung für die Initiativen in Neumünster und Flensburg zugestimmt. Wir rechnen demnächst mit einer weiteren Zulassung für unser Mitgliedsradio in Flensburg.

Kaum noch NKL-Lizenzen in den letzten 10 Jahren 

Lizenzvergaben für Freie Radios haben mittlerweile bundesweit einen erheblichen Seltenheitswert erreicht und zeigen das Dilemma der Medienregulierung zuungunsten Freier Radios auf. 2014 gab es in Baden-Württemberg eine letzte NKL-Zulassung. Zuvor wurde lediglich 2005 an LOHRO in Rostock ein reguläre Lizenz vergeben, 2010 erhielten mehrere Radiogruppen in Berlin und Potsdam stundenweise einen Zugang. 

Die jüngsten Entwicklungen in Schleswig-Holstein sollten deshalb ein Signal an Medienpolitik und Medienregulierung insbesondere in Bundesländern wie Brandenburg, Rheinland-Pfalz oder das Saarland sein, in der noch immer keine nichtkommerziellen Lokalradios ermöglicht werden. Im Hinblick auf die in diesem Jahr geplante erneute Änderung des Medienstaatsvertrags zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg fordern wir die dortige Medienpolitik erneut auf im Sinne des nichtkommerziellen Rundfunks zu handeln.

Forderungen

Die bestehenden Defizite bei der Anerkennung Freier Radios gegenüber den bestehenden Bürgermedien in Schleswig-Holstein (OK SH, Tide) müssen beseitigt werden. Eine angemessene Finanzierung der nichtkommerziellen Lokalradios in Hamburg und Schleswig-Holstein über die Medienanstalt muss ebenso ermöglicht werden, auch die Standortfrage sollte erneut überdacht werden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Stellungnahme im Mai 2015 und auf die FRISH Stellungnahme vom April diesen Jahres.

Mehr Informationen zum Freien Radio Neumünster: www.freiesradio-nms.de

Bundesverband Freier Radio im September 2016

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