Mit dem am 24. Juli 2012 veröffentlichten Entwurf des neuen Landesmediengesetzes für Baden-Württemberg macht sich die grün-rote Landesregierung in Stuttgart unglaubwürdig. Damit ist keine grundlegende Änderung der angespannten Situation für die Freien Radios zu erwarten.
Der Bundesverband Freier Radios (BFR) und seine Mitgliedsradios in Baden-Württemberg zeigen sich von den Vorschlägen schwer enttäuscht [1] [2] [3]. Ein politischer Wille die Situation ernsthaft verbessern zu wollen ist damit nicht erkennbar. Die Forderung der Freien Radios bei der Frequenzzuteillung besser gestellt zu werden, wurde nicht umgesetzt.
Bewegung gibt es allein bei der Finanzierung. Der BFR begrüßt hier zwar die angekündigte regelmäßige Förderpflicht der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) zugunsten der Freien Radios und die Abschaffung der Höchstgrenze ihrer Förderung, die derzeit bei 10 Prozent der LFK zur Verfügung stehenden Mitteln aus Rundfunkgebühren liegt. Allerdings soll die Festlegung der Förderhöhe nach Ansicht von Grün-Rot weiter der Medienanstalt überlassen werden.
Der LFK sollen künftig auch mehr Gelder aus dem Zusatzbeitrag für den SWR nach § 47 Abs. 3 Landesmediengesetz zur Verfügung gestellt werden. Hier fehlt eine Kopplung an die Förderung Freier Radios oder die Festlegung einer Mindestförderung. Der Gesamtbetrag dieser zusätzlichen Mittel in Höhe von 1,5 Millionen € würde angesichts des nötigen jährlichen Finanzbedarfs von 240.000 € pro Radio auch bei voller Ausschöpfung nicht ausreichen. Bundesweit einmalig ist der Anteil von 53 % dieses Zusatzbeitrags, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk (hier der SWR) aus Mitteln einer Medienanstalt erhält. Statt möglichen 100 % stehen der LFK nur 47 % zur Verfügung, was auch die Fördermöglichkeit der Freien Radios einschränkt. Rund die Hälfte dieses Zusatzbeitrags (28 % der LFK-Mittel) ist für Zwecke der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg vorgesehen und sollen unangetastet bleiben. Mit der anderen Hälfte (25 % der LFK-Mittel) werden Veranstaltungen gefördert, die eigentlich zum Kernauftrag des SWR gehören und die er bei der KEF anmelden könnte. Vor Einführung dieses Anteils sind jene Veranstaltungen noch vom damaligen SWF und SDR direkt finanziert worden. Dieser systemwidrige Zusatzbeitrag von 25 % soll künftig nur noch 15 % der LFK-Mittel ausmachen, bundesweit wird dieser Zusatzbeitrag aber auch in der neuen Höhe einmalig bleiben. Mit einer Abschaffung dieser Zusatzfinanzierung des SWR zu Gunsten der Freien Radios hätte Grün-Rot ein eigenständiges medienpolitisches Signal setzen können.
Die Aussagen von Silke Krebs [4], Ministerin im Staatsministerium, das Koalitionsversprechen zu Gunsten der Freien Radios jetzt eingelöst zu haben oder von Alexander Salomon [5], medienpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion, die Finanzierung der Radios nun auf eine solide Basis gestellt zu haben, gehen damit an der Realität vorbei. Erst 2011 waren Bündnis90/Grüne und SPD mit dem Versprechen angetreten, "eine Lanze für die Freien Radios brechen" zu wollen. Die finanzielle Situation der Radios sollte deutlich verbessert und die Zuschussvergabe durch die LFK auf den Prüfstand gestellt werden. Nach jahrelangem Streit um die Grundsicherung und der damit verbundenden ausreichenden Finanzierung Freier Radios in Baden-Württemberg schien sich damit endlich eine Lösung abzuzeichnen.
Der BFR fordert angesichts der unzureichenden Lösungsansätze deshalb alle Beteiligten auf, im bevorstehenden Anhörungsverfahren zur Novellierung des Landesmediengesetzes die Situation der Freien Radios Ernst zu nehmen. Sie übernehmen in der baden-württembergischen Medienlandschaft unverzichtbare Aufgaben und Funktionen, die der öffentlich-rechtliche und privat-kommerzielle Rundfunk nicht leistet und gesellschaftlich und politisch von größter Relevanz sind. Die Regierungskoalition sollte deshalb jetzt endlich dafür sorgen, daß Baden-Württemberg als Bundesland mit der längsten Tradition und der bundesweit größten Dichte Freier Radios eine adäquate Frequenzzuteilung und Finanzierung auf den Weg bringt, wie sie in anderen Bundesländern bereits existiert.
Für Rückfragen steht der BFR gern zur Verfügung.
Jochen Lüttich
Vorstand Bundesverband Freier Radios
Links:
[1] Pressemitteilung von Radio Dreyeckland vom 24. Juli 2012: "Grün-Rot weicht vor CDU-Strukturen zurück"
[2] Pressemitteilung von Radio Dreyeckland vom 27. Juli 2012: "Gesetzesänderung wird an der bestehenden Selbstausbeutung innerhalb der Freien Radios nichts entscheidend ändern"
[3] Pressemitteilung der Wüsten Welle Tübingen vom 24. Juli 2012: "Wüste Welle protestiert gegen Entwurf des Landesmediengesetzes"
[4] Pressemitteilung Staatsministerium Baden-Württemberg vom 24. Juli 2012: "Ministerrat stellt Weichen für ein novelliertes Landesmediengesetz"
[5] Pressemitteilung Bündnis90/Grüne BaWü: "Wir haben die Freien Radios nicht vergessen"
Download als Dokument: bfr_mitteilung_2012_08_08_Mediengesetz_BaWue.pdf