Nichtkommerzielle Lokalsender sollen bei der geplanten Förderung von Sende- und Leitungskosten außen vor bleiben.
Am kommenden Montag, dem 02. Juni 2014, wird im sächsischen Landtag ein Gesetzentwurf behandelt, der die Förderung der Verbreitungkosten lokaler TV-Sender durch die Sächsische Landesmedienanstalt ermöglichen soll. CDU und FDP begründen ihren Vorstoß mit dem Anliegen, auf diese Weise die lokale Meinungs- und Programmvielfalt zu erhalten.
Die Freien Radios in Sachsen begrüßen die Wertschätzung und Unterstützung der lokale Meinungs- und Programmvielfalt. Rundfunk (TV und Radio) mit einem starken lokalen kommunalen Bezug ist stark gefragt, schwer zu machen und kaum zu finanzieren. Dies zeigt sich im stets drohenden Bankrott sächsischer lokaler TV-Sender ebenso, wie in der chronischen Notlage der Nichtkommerziellen Lokalradios. Auf lange Sicht wird kaum ein lokales Medium im Bereich Hörfunk und Fernsehen ohne eine Förderung der Ausstrahlungskosten überleben können, da die Verbreitungskosten durch die faktische Monopolstellung der Sendenetzbetreiber exorbitant sind.
Seltsam am präferierten Gesetzesvorschlag erscheint den Freien Radios allerdings, dass die angestrebte Förderung ausschließlich für die kommerziellen lokalen TV-Sender, nicht aber für die Nichtkommerziellen Lokalradios geplant ist. Letztere fordern seit Jahren eine komplette Förderung der Sende- und Leitungskosten. Dabei wird seitens der Sächsichen Landesmedienanstalt (SLM) immer wieder darauf verwiesen, dass eine solche Förderung aus der Rundfunkgebühr rechtlich nicht möglich sei. Die nun angepackte Änderung des Mediengesetzes in Sachsen könnte dieses Problem ohne Schwierigkeiten beheben und ähnlich wie in anderen Bundesländern eine rechtssichere Förderung der Ausstrahlungskosten durch die SLM ermöglichen.
Bitter an dieser Situation ist für die ehrenamtlich organisierten Bürgerradios, dass sie enorme Energie in die Organisation der Sendekostenfinanzierung stecken müssen, anstatt sich auf Bürgerbeteiligung und Programmgestaltung zu konzentrieren.
"Wenn es wirklich um die Erhaltung lokaler Programm- und Meinungsvielfalt geht - warum bleiben die nichtkommerziellen Lokalradios außen vor?" fragen sich die Macher und Hörer der Freien Radios. Eine berechtigte Frage, schließlich handelt es sich bei diesen Sendern um „überregional bedeutsame Kultureinrichtungen“ mit hohem inhaltlichen Anspruch in denen lokale Themen auf einzigartige Art behandelt werden.
Am 2. Juni 2014 besteht bei der Expertenanhörung im Sächsischen Landtag die einmalige Chance dem postulierten Willen zur lokalen Meinungs- und Programmvielfalt endlich Taten folgen zu lassen.
Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien im Sächsischen Landtag - Öffentliche Anhörung: 02.06.2014, 14:00 Uhr, Plenarsaal
[Update]
Bericht bei mephisto 97,6 MHz (Leipzig) "Finanzspritze für Lokalsender"
Flurfunk (Dresden): "Änderung des Privatrundfunkgesetz: Radioinitiative Dresden fordert Berücksichtigung der Freien Radios"