Der Bundesverband Freier Radios begrüßt das Vorhaben zur Abschaffung des Lokalradioverbots und zur Einführung lokaler Radios in Schleswig-Holstein. Der Entwurf des 5. Medienänderungsstaatsvertrages zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein (5. MÄStV HSH) schränkt jedoch eine Zulassung Freier Radios an relevanten Standorten, insbesondere in der Landeshauptstadt Kiel, die redaktionelle Zusammenarbeit und die finanzielle Unterstützung Freier Radios ein und verzichtet auf die Anerkennung nichtkommerzieller Lokalradios als Bürgermedien. Dazu hat der BFR eine Stellungnahme gegenüber der zuständigen Staatskanzlei in Kiel abgegeben.
Darin heißt es:
Über die Freie Radio Initiative in Schleswig-Holstein (FRISH) und unsere Mitglieder FSK in Hamburg und die Freie RadioCooperative in Husum sind wir als Bundesverband der Freien Radios auf den Entwurf des Medienänderungsstaatsvertrages aufmerksam gemacht worden.
In Schleswig-Holstein gibt es Initiativen für Freie Radios in Flensburg, Husum, Kiel, Lübeck, Neumünster und Pinneberg. Eine Einschränkung auf fünf vorher definierte Regionen lehnen wir daher ab und bitten um die Berücksichtigung der bereits existierenden Initiativen. Kiel als Landeshauptstadt ist ein wichtiger Standort, der bisher im Änderungsvertrag noch nicht benannt wurde. Ebenso fehlt der südliche Landesteil. Vorrangig sollte sich die Frage des Sendestandortes neben den technischen Voraussetzungen am lokalen Bedarf orientieren, der von den Initiativen Freier Radios vor Ort formuliert und getragen wird.
Wir sehen zudem keine Notwendigkeit zu den existierenden nichtkommerziellen Initiativen noch kommerzielle Anbieter einzuführen, da diese nicht das Potential haben mehr Vielfalt zu bieten. Nichtkommerzielle Radios sind durch die ehrenamtlichen Redakteur_innen vor Ort stark verankert. Es wird die Vielfalt in den Sendegebieten abgebildet. Sie fördern durch den partizipativen Zugang soziale, kulturelle sowie musikalische Kräfte auf Basis antirassistischer und diskriminierungsfreier Prinzipien. So dienen sie zugleich dem Gemeinwohl. Sie können nicht durch kommerzielle Anbieter ersetzt oder ausgetauscht werden.
Im Entwurf des Medienänderungsstaatsvertrags fehlt die Anerkennung der nichtkommerziellen Radioinitiativen als Bürgermedien. Die Benennung von Nichtkommerziellen Lokalradios (NKL) in der Rubrik Bürgermedien (§ 33-36) ist zu ergänzen, da es das wesentliche Merkmal der NKL ist.
Die Klausel über die Übernahme von Programmen anderer Sender ist unklar. Real wird damit die geplante Zusammenarbeit Freier Radios bzw. der Programmaustausch eingeschränkt. Die Initiativen planen als Freie Radios eine redaktionelle Vernetzung, einen Sendungsaustausch mit anderen Städten. Der Verbund erhöht die Themenvielfalt und schränkt sie nicht ein. Wir empfehlen daher den Programmaustausch für NKL zu erlauben.
Die Finanzierung nichtkommerzieller Lokalradios ist im Entwurf unzureichend geregelt. Wir schlagen dazu als Orientierung die Ausführungen der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein in der Studie “Perspektiven für lokalen Hörfunk Schleswig-Holstein” [pdf] vor und befürworten eine dauerhafte und nachhaltige Förderung als stabile Basis für das Engagement der Radioinitiativen. Im Gesetz muss klargestellt werden, dass die Medienanstalt nichtkommerzielle Radios fördern kann. Wünschenswert ist eine Muss- oder Soll-Vorschrift zur Förderung von NKLs durch die Medienanstalt. In anderen Bundesländern sind solche Regelungen üblich.
Wir beobachten mit Spannung die weitere Debatte zum Medienstaatsvertrag und bringen gern unsere jahrzehntelangen Erfahrungen zu Freien Radios in vielen Bundesländern ein. Wir appellieren daran, die lokalen Initiativen in den Prozess weiter einzubinden und anzuhören. Der Bundesverband Freier Radios mit seinen 30 Mitgliedsradios hofft auf ein Gesetz, welches grundsätzlich Freie Radios in ganz Schleswig-Holstein ermöglicht.
Weitere Stellungnahmen der lokalen Radioinitiativen sind auf der Seite der Freien Radio Initiative Schleswig-Holstein nachlesbar.