Zwischen 2003 und 2006 wurde eine beamtete Ermittlerin des LKA Hamburg in die offenen Redaktionsstrukturen des reien R FSK eingeschleust. Diese Tatsache stellt eine grundsätzliche Verletzung des Verfassungsprinzips der Rundfunkfreiheit dar.
Der Bundesverband Freier Radios (BFR) sieht i Einsatz einer verdeckten Ermittlerin beim FSK Hamburg einen schweren Eingriff in die Rundfunkfreiheit, der de besonderen verfassungsrechtlichen Schutz ignoriert hat. Die Zugangsstruktur eines offenen, partizipativen, journalistischen Mediums ist hier für instrumentalisiert worden. Insofern sieht der BFR im Vorgehen des Hamburger Landeskriminalamtes (LKA) einen systematischen Verfassungsverstoß.
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