Seit über 25 Jahren setzen sich Initiativen für Freies Radio in Berlin-Brandenburg ein. Andere Bundesländer profitieren längst von einer gesetzlichen Regelung für nichtkommerzielle Lokalradios (NKL), wie sie die EU seit 2008 empfiehlt. Damit in Berlin-Brandenburg nichtkommerzielles Lokalradio (NKL) gefördert werden kann, bedarf es einer Anpassung des Medienstaatsvertrags der beiden Länder. Der Berliner Senat sprach sich bereits 2005 dafür aus, es fehlte allerdings die Zustimmung Brandenburgs.
Freies Radio in Berlin-Brandenburg stellt seit Mai 2010 auf dem nichtkommerziellen Sendeverbund "88vier" unter Beweis, dass es wichtig und förderungswürdig ist. Allerdings erhält Freies Radio dort keine Finanzierung und nur limitierten Zugang zum Rundfunk.
Auf der Webseite: www.medienstaatsvertrag.org ensteht derzeit eine Sammlung von Artikeln, Beiträgen und anderen Materialien zur Situation Freier Radios in Berlin und Brandenburg. Viele Organisationen und Initiativen unterstützen den Aufruf und suchen auch noch weitere Interessierte. Anlass dazu gab die öffentliche Diskussion "Recht auf Mitsprache" am 6. November 2014 in der Berliner C-Base. Hier diskutierten 120 Gäste mit Medienaktivisten und Medienpolitikern über Rahmenbedingungen für den alternativen, lokalen, nichtkommerziellen Rundfunk in Deutschland, insbesondere in Berlin und Brandenburg.
Ziel der Kampagne:
1. Freies Radio in Berlin und Brandenburg benötigt einen angemessenen Zugang zum Rundfunk und eine Grundfinanzierung.
2. Das Mediengesetz Berlin-Brandenburgs sieht für die Förderung Freier Radios bislang keine Regelung vor. Deshalb sind die Landesregierungen Berlins und Brandenburgs aufgefordert, den Medienstaatsvertrag anzupassen, damit nichtkommerzielles Lokalradio (NKL) medienrechtlich anerkannt und gefördert wird.
3. Freie Radios leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht auf Mitsprache - so auch in Berlin und Brandenburg.