Ein großer Erfolg für Radio T (Chemnitz), Radio Blau (Leipzig) und coloRadio (Dresden): Mittel des Rundfunkbeitrags gehen zukünftig auch an die drei Freien Radios in Sachsen. Dies ist der Kern einer Mediengesetzänderung, die der Sächsische Landtag am 29. April 2015 beschlossen hat. Die Entscheidung, den nichtkommerziellen Rundfunk zu finanzieren, begründet die Regierungskoalition aus SPD und CDU mit vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern, in denen Bürgermedien durch die jeweiligen Medienanstalten seit langem gefördert werden.
“Die Förderung der in Sachsen lizenzierten nichtkommerziellen
Radiosender wird zur Pflichtaufgabe der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM). Damit wird die SLM verpflichtet, Radio Blau, Radio T und coloRadio mit einer auskömmlichen Finanzierung auszustatten”, heißt es in der offiziellen Begründung.
Die bisherige Regelung verbot den Freien Radios in Sachsen eine Förderung aus den Einnahmen der Rundfunkgebühr ebenso wie die Finanzierung durch Werbung, so dass die UKW-Verbreitungskosten nur mit großer Mühe und durch die direkte Unterstützung der Hörerinnen und Hörer gestemmt werden konnten.
Der Ball liegt nun bei der sächsischen Landesmedienanstalt. Sie hat die Aufgabe, das neue Gesetz umzusetzen. „Wir freuen uns auf eine kooperative Zusammenarbeit mit der SLM“ sagt Cornelius Häschel, Radio Blau. Auch in den beiden anderen Freien Radios herrscht Erleichterung, dass der mehr als zehnjährige Kampf für ein modernes Mediengesetz in Sachsen nun erfolgreich zu Ende gegangen ist. Jörg Braune, Radio T dazu: „Mit den beiden neuen Paragraphen wird sowohl unsere Programmqualität als auch die Stabilität unseres Angebots
gewürdigt“. Antje Meichsner von coloRadio ergänzt: "Eine Verminderung des Existenzdrucks wird in den Radios Energien für neue Projekte und Programmgestaltung freisetzen."