alle 3 sächsischen Freien Radios abgeklemmt!!
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- Geschrieben von: timost
Hallo,
das Wort illegal ist hier nicht wirklich korrekt. Wir befinden uns im Verwaltungsrecht. Die Frage ist, handelt Apollo rechtwidrig bzw. begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat Apollo die Verträge mit MediaBroadcast, aber keine Zuweisung für die Zeiten, in denen die Freien Radios Senden. Apollo argumentier bei der Abschaltung mit ausbleibenden Geldern für die Übertragung (Was deutschlandfunk übrigens gerade eben ohne Gegenstandpunkt und unkommentiert übernommen hat).
Wir hatten hier den Fall, dass ein Veranstalter, mit dem wir dir Frequenz geteilt haben, insolvent gegangen ist. Ein Teil der rechtlichen Auseinandersetzung war dann, was geschieht in der Zeit bis neu ausgeschrieben und zugewiesen wird. Die Landesanstalt für Kommunikation hat so gehandelt, dass sie eine "Duldung" an die Musikhochschule, dem dritten Veranstalter auf der Frequenz erteilt hat und das mit Vorstandsbeschluss. Das war rechtswidrig. Der Verwaltungsgerichtshof Ba-Wü hat entschieden, dass es nicht nur die Verwaltungsebene entscheiden darf, sondern der Medienrat dies mit zu entscheiden hat, weil es um ja um Programm geht.
Übertragen auf den Sachsen-Fall würde dies auch heißen, das die Gremien der dortigen Medienanstalt sich damit auseinander setzen müssen und auch den Carrier (was wird da genau gesagt?) abnicken müssten. Außer es gibt im Sächsischen Mediengesetz ein spezielle Regel, die Carrier in Fällen zuläßt, in denen aus welchen Gründen auch immer kurzfristig die Zuweisung nicht wahrgenommen wird.
viele Grüße
Timo