Hallo Andreas,
ich leite die AW von Gerd Pappenberger (Medienanstalt RLP, BZBM-Dozent) weiter:
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Der Vorschlag (von Florian) geht auch.
Aber, genau genommen brauche ich keine explizite Einwilligung, wenn ich im Vorfeld klar informiere, dass diese Sendung
- a) live im Radio übertragen wird und
- b) die Sendung danach in der Mediathek zur Verfügung steht.
Wenn dann eine Person anruft, gilt durch konkludentes Verhalten (nämlich den aktiven Anruf) eine stillschweigende Einwilligung als gegeben. Man kann und sollte in der Sendung durchaus wiederholen, dass es sich um eine Livesendung handelt, die auch danach abrufbar ist.
Über das Medienprivileg zugunsten der Radios kann dann sogar die konkludent erteilte Einwilligung nicht einfach so widerrufen werden. Das liegt dann im Kulanzbereich des Radios, ob bei einer Beschwerde die Frage/Ausführung im Nachhinein aus der Sendung geschnitten wird.
Beste Grüße
Gerd Pappenberger
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Viele Grüße
Ronald
Ronald Senft
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https://www.bz-bm.de/datenschutz/
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Am Mittwoch, 16. März 2022 14:41 schrieb bermuda.funk - buero
Hallo Andreas,
ohne genaue rechtliche Kenntnisse eine Idee, wie Ihr das handeln könntet:
Vielleicht wäre es eine Option, die Anrufer*innen vorab in einem anderen Studio anzunehmen und sie aufzuklären/ um ihr Einverständnis zu bitten?
Diese Aufklärung/ ihr Einverständnis könnte aufgezeichnet werden. Und dann können sie an das Sendestudio weitergereicht werden.
Viele Grüße,
Florian
Am 15.03.22 um 17:56 schrieb Andreas Reimannn:
> Liebe Alle,
>
> RDL wird am Freitag eine Live-Sendung zum Thema Kinderimpfen mit zwei
> Sachverständigen machen. Es ist eine Call-In Sendung, Leute können
> anrufen und Fragen stellen. https://rdl.de/corona
Call in Sendung mit einem Kinderarzt und einem Virologen: Soll man Kinder gegen Corona impfen? | Radio Dreyeckland<https://rdl.de/corona>
rdl.de
Diese Frage stellen sich viele Eltern derzeit. Wir sprechen am 18.3.2022 von 18:00 bis 20:00 in einer Live Sendung dazu mit einem Freiburger Kinderarzt und einem Virologen.
>
> Nun war die Idee, diese Sendung nach Ausstrahlung online in der
> RDL-Mediathek (und auch FRN) anzubieten. Ich bin mir aber nicht
> sicher, ob das erlaubt ist, weil ich 'befürchte', dass wir die
> Anrufenden alle um Einwilligung fragen müssen.
>
> Weiß wer mehr dazu?
>
> Sonst frage ich auch mal bei dem Juristen, wo die
> GEMA/GVL-Rahmenverträge ausgehandelt hat - vorher wollte ich aber euch
> danach fragen.
>
> LG Andreas
>
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