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BFR-Kongress / #ZWCM2023

>>> hier nachhörbar <<<

#ZWCM2023
02. bis 05.11.2023 |
Radio CORAX | Halle (Saale)

Hallo Ronald,

 

Besten Dank für die Initiative!! Die Antwort von Herrn Pappenberger deckt sich im Grunde mit der von Frau Beuke von der LFK, die ich dann auch noch gefragt habe. Danke auch an ihn!

 

Bestes,

 

Andreas

 

 

++++

Andreas Reimann

Radio Dreyeckland (Geschäftsführung, Finanzen, Medienpolitik) Adlerstraße 12

DE-79098 Freiburg

 

Fon: 0761 30407

Fax: 0761 31868

 

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Internet: https://rdl.de/

Livestream direkt. http://www.rdl.de:8000/rdl.m3u

 

Am 16.03.2022 um 15:16 schrieb Senft, Ronald:

> Hallo Andreas,

> ich leite die AW von Gerd Pappenberger (Medienanstalt RLP, BZBM-Dozent) weiter:

> -----------

> Der Vorschlag (von Florian) geht auch.

> Aber, genau genommen brauche ich keine explizite Einwilligung, wenn

> ich im Vorfeld klar informiere, dass diese Sendung

> a)     live im Radio übertragen wird und

> b)     die Sendung danach in der Mediathek zur Verfügung steht.

> Wenn dann eine Person anruft, gilt durch konkludentes Verhalten (nämlich den aktiven Anruf) eine stillschweigende Einwilligung als gegeben. Man kann und sollte in der Sendung durchaus wiederholen, dass es sich um eine Livesendung handelt, die auch danach abrufbar ist.

> Über das Medienprivileg zugunsten der Radios kann dann sogar die konkludent erteilte Einwilligung nicht einfach so widerrufen werden. Das liegt dann im Kulanzbereich des Radios, ob bei einer Beschwerde die Frage/Ausführung im Nachhinein aus der Sendung geschnitten wird.

> Beste Grüße

> Gerd  Pappenberger

> --------

> Viele Grüße

> Ronald

> Ronald Senft

> -----------------------------------------------

> Bildungszentrum BürgerMedien e.V.

> - Fort- und Weiterbildung -

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> Post: Turmstraße 10 │ 67059 Ludwigshafen am Rhein

> Web: www.bz-bm.de

> Informationen zum Datenschutz finden Sie unter:

> https://www.bz-bm.de/datenschutz/

> ________________________________

> Am Mittwoch, 16. März 2022 14:41 schrieb bermuda.funk - buero 

> Hallo Andreas,

> ohne genaue rechtliche Kenntnisse eine Idee, wie Ihr das handeln könntet:

> Vielleicht wäre es eine Option, die Anrufer*innen vorab in einem

> anderen Studio anzunehmen und sie aufzuklären/ um ihr Einverständnis zu bitten?

> Diese Aufklärung/ ihr Einverständnis könnte aufgezeichnet werden. Und

> dann können sie an das Sendestudio weitergereicht werden.

> Viele Grüße,

> Florian

> Am 15.03.22 um 17:56 schrieb Andreas Reimannn:

>> Liebe Alle,

>> 

>> RDL wird am Freitag eine Live-Sendung zum Thema Kinderimpfen mit zwei

>> Sachverständigen machen. Es ist eine Call-In Sendung, Leute können

>> anrufen und Fragen stellen. https://rdl.de/corona

> Call in Sendung mit einem Kinderarzt und einem Virologen: Soll man

> Kinder gegen Corona impfen? | Radio Dreyeckland<https://rdl.de/corona>

> rdl.de

> Diese Frage stellen sich viele Eltern derzeit. Wir sprechen am 18.3.2022 von 18:00 bis 20:00 in einer Live Sendung dazu mit einem Freiburger Kinderarzt und einem Virologen.

>> Nun war die Idee, diese Sendung nach Ausstrahlung online in der

>> RDL-Mediathek (und auch FRN) anzubieten. Ich bin mir aber nicht

>> sicher, ob das erlaubt ist, weil ich 'befürchte', dass wir die

>> Anrufenden alle um Einwilligung fragen müssen.

>> 

>> Weiß wer mehr dazu?

>> 

>> Sonst frage ich auch mal bei dem Juristen, wo die

>> GEMA/GVL-Rahmenverträge ausgehandelt hat - vorher wollte ich aber

>> euch danach fragen.

>> 

>> LG Andreas

>> 

> --

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