Änderung der sächsischen Mediengesetze
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Ein großer Erfolg für Radio T (Chemnitz), Radio Blau (Leipzig) und coloRadio (Dresden): Mittel des Rundfunkbeitrags gehen zukünftig auch an die drei Freien Radios in Sachsen. Dies ist der Kern einer Mediengesetzänderung, die der Sächsische Landtag am 29. April 2015 beschlossen hat. Die Entscheidung, den nichtkommerziellen Rundfunk zu finanzieren, begründet die Regierungskoalition aus SPD und CDU mit vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern, in denen Bürgermedien durch die jeweiligen Medienanstalten seit langem gefördert werden.
Kampagne: "Freies Radio für Berlin und Brandenburg"
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Seit über 25 Jahren setzen sich Initiativen für Freies Radio in Berlin-Brandenburg ein. Andere Bundesländer profitieren längst von einer gesetzlichen Regelung für nichtkommerzielle Lokalradios (NKL), wie sie die EU seit 2008 empfiehlt. Damit in Berlin-Brandenburg nichtkommerzielles Lokalradio (NKL) gefördert werden kann, bedarf es einer Anpassung des Medienstaatsvertrags der beiden Länder. Der Berliner Senat sprach sich bereits 2005 dafür aus, es fehlte allerdings die Zustimmung Brandenburgs.
Erklärung zum Einsatz einer verdeckten Ermittlerin des LKA-Hamburg beim Freien Sender Kombinat in Hamburg
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Neue sächsische Regierung verspricht Verbesserung für Freie Radios
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Knapp zwei Monate nach den Landtagswahlen in Sachsen haben sich im Oktober 2014 CDU und SPD auf die Bildung einer großen Koalition geeinigt, die bis Mitte November ihr Amt aufnehmen soll. Für die drei sächsischen Freien Radios in Leipzig, Chemnitz und Dresden zeichnet sich nach vielen Jahren prekärer Lage nun eine Verbesserung ihrer Situation ab. Das sieht zumindestens der heute unterzeichnete Koalitionsvertrag vor.
Änderung des Mediengesetzes in Sachsen ist ungerecht Sächsischer Landtag beschließt in seiner letzten Sitzung ein neues Mediengesetz Radio T prüft Klage dagegen
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Am 10.07.2014 wird der Sächsische Landtag in seiner letzten Sitzung, mit den Stimmen der CDU/FDP-Koalition, mehrere Änderungen in der Mediengesetzgebung Sachsens beschließen. Diese Gesetzesänderungen haben das Ziel, die defizitäre Finanzlage kommerzieller Lokal-Fernsehsender zu beseitigen. Neben dem aufgeschobenen Zwang zur Digitalisierung und der kostenfreien Einspeisung in Kabelnetze erhalten die kommerziellen TV-Programme zukünftig in erheblichem Maße finanzielle Unterstützung aus den Einnahmen des Rundfunkbeitrages (ehemals GEZ-Gebühr). Begründet wird die Gesetzesänderung mit dem nötigen Erhalt der Meinungs- undProgrammvielfalt in Sachsen.
BFR zum Entwurf des Medienstaatsvertrag Hamburg Schleswig-Holstein
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Der Bundesverband Freier Radios begrüßt das Vorhaben zur Abschaffung des Lokalradioverbots und zur Einführung lokaler Radios in Schleswig-Holstein. Der Entwurf des 5. Medienänderungsstaatsvertrages zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein (5. MÄStV HSH) schränkt jedoch eine Zulassung Freier Radios an relevanten Standorten, insbesondere in der Landeshauptstadt Kiel, die redaktionelle Zusammenarbeit und die finanzielle Unterstützung Freier Radios ein und verzichtet auf die Anerkennung nichtkommerzieller Lokalradios als Bürgermedien. Dazu hat der BFR eine Stellungnahme gegenüber der zuständigen Staatskanzlei in Kiel abgegeben.
Sachsens Gesetz zur lokalen Meinungs- und Programmvielfalt ignoriert Nichtkommerzielle Lokalradios
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Nichtkommerzielle Lokalsender sollen bei der geplanten Förderung von Sende- und Leitungskosten außen vor bleiben.
Am kommenden Montag, dem 02. Juni 2014, wird im sächsischen Landtag ein Gesetzentwurf behandelt, der die Förderung der Verbreitungkosten lokaler TV-Sender durch die Sächsische Landesmedienanstalt ermöglichen soll. CDU und FDP begründen ihren Vorstoß mit dem Anliegen, auf diese Weise die lokale Meinungs- und Programmvielfalt zu erhalten.
Die Freien Radios in Sachsen begrüßen die Wertschätzung und Unterstützung der lokale Meinungs- und Programmvielfalt. Rundfunk (TV und Radio) mit einem starken lokalen kommunalen Bezug ist stark gefragt, schwer zu machen und kaum zu finanzieren. Dies zeigt sich im stets drohenden Bankrott sächsischer lokaler TV-Sender ebenso, wie in der chronischen Notlage der Nichtkommerziellen Lokalradios. Auf lange Sicht wird kaum ein lokales Medium im Bereich Hörfunk und Fernsehen ohne eine Förderung der Ausstrahlungskosten überleben können, da die Verbreitungskosten durch die faktische Monopolstellung der Sendenetzbetreiber exorbitant sind.
Stillstand für Freie Radios in Berlin: mabb setzt auf Kontinuität
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Am 25. März 2014 beschloss der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) über die Neuverteilung der 88vier-Sendezeiten ab 21. Mai 2014. Die vier Freien Radio-Vertreter Colaboradio, Frrapo, Pi Radio und Studio Ansage hatten einen 88vier-unabhängigen Community-Radio-Bereich beantragt. Am 02. April bekamen die Vertreter des Community Bereichs von der mabb folgende Antwort:
- Der Nutzung der 99,1 MHz für Community Radio wurde eine Absage erteilt. Die mabb begründet dies mit Vorgaben der Bundesnetzagentur, räumt allerdings die Möglichkeit kurzfristiger Veranstaltungsradios ein.
- Ein von der 88vier-unabhängiger Community-Radio-Bereich wurde nicht genehmigt.
- Als dritter Punkt wird darauf hingewiesen: "Die Gesetzgeber in Berlin und Brandenburg haben bisher nicht von der Möglichkeit des Rundfunkstaatsvertrages Gebrauch gemacht, eine Ermächtigung zur finanziellen Förderung von Formen des nichtkommerziellen Rundfunks auszusprechen."
Rettet Civil Radio!
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Der Bundesverband Freier Radios unterstützt die Kampagne zum Erhalt von Civil Radio und ruft zum Spenden für das Freie Radio aus Budapest auf, dessen Existenz auf Grund der aktuellen ungarischen Mediengesetzgebung bedroht ist.
Civil Radio wurde Anfang der 90er Jahre gegründet. Damals gab es unzählige Institutionen, internationale Stiftungen und NGOs, bei denen Freie Radios Fördergelder beantragen konnten. Als vor vier Jahren dann die rechtskonservative Regierung unter Viktor Orbán an die Macht kam, haben viele dieser Stiftungen das Land verlassen oder wurden aufgelöst. Die ungarischen Stiftungen wurden zentralisiert und von der Regierung übernommen. Community-Radios werden zwar weiterhin von der ungarischen Regierung anerkannt, allerdings änderte die Regierung die Definition von Community-Radios so, dass Sender wie Civil Radio keine Chance mehr haben, Fördergelder zu beantragen. Erschwerend kommt hinzu, dass Ungarn wirtschaftlich schwer angeschlagen ist, woraus folgt, dass kaum Geld für NGOs und Kultureinrichtungen ausgegeben wird.
Benachteiligung Freier Radios in Sachsen
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Offener Brief an den Präsidenten des Medienrates der sächsischen Landeanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien zur Benachteiligung Freier Radios bei der Förderung der Verbreitungskosten im Förderzeitraum 2014
Sehr geehrter Michael Sagurna und sehr geehrte Mitglieder des Medienrates,
wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Sächsische Landesmedienanstalt SLM den jüngsten Gerichtsbeschluss des Dresdner Verwaltungsgerichtes zur Förderung der Verbreitungskosten nichtkommerzieller Hörfunkveranstalter in Sachsen nicht korrekt umsetzt. Dieser Meinung sind wir als Bundesverband Freier Radios, ebenso wie unsere sächsischen Mitgliedsradios Radio T e.V. in Chemnitz, Radio-Initiative Dresden e.V. und Radio-Verein Leipzig e.V.. In der Urteilsbegründung vom 13.06.2013 wurde darauf verwiesen, dass die SLM in ihrem damaligen Bescheid bereits gegen Art. 3 GG verstoßen hat. Entsprechend verhält es sich nach unserer Meinung mit den aktuellen Bescheiden für den Förderzeitraum 2014.