Der Bundesverband Freier Radios ist der Zusammenschluss nichtkommerzieller Hörfunkinitiativen in der Bundesrepublik.
Der Bundesverband Freier Radios ist der Zusammenschluss nichtkommerzieller Hörfunkinitiativen in der Bundesrepublik.
Der Kongress des Bundesverbands Freier Radios - die "Zukunftswerkstatt Community Medien" ist ein Treffpunkt von Aktiven für Aktive aus den Freien Radios. In diesem Jahr wird der Kongress - kurz die #ZWCM25 - von Radio T in Chemnitz ausgerichtet. Von 30. Oktober bis zum 02. November 2025 treffen wir uns zu Debatten, Erfahrungsaustausch, Workshops und besprechen die Situationen in den einzelnen Bundesländern. In der Zeit des Vertrauensverlust in die herkömmlichen Medien sind diese Netzwerk-Tage wichtigen Motivationsschub für unseren Einsatz für mehr Medien- und Demokratiekompetenz. Wir freuen uns!
Das 92 Seiten umfassenende, vom Vorwurf der Unterstützung einer verbotenen Vereinigung [IMC linksunten old] freisprechende Urteil des Landgericht Karlsruhe vom 9.Juni 2024 gegenüber unserem Kollegen Fabian Kienert liegt jetzt schriftlich vor.
Der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe verbleiben jetzt vier Wochen ab Zustellung eine Revisionsbgeründung zur eingelegten Reschwerde an den BGH zu verfassen.
ZWCM2024
ZWCM24 vom 31.10.2024 bis 03.11.2024 in der Ulmer Volkshochschule jetzt zum Nachhören
Dokumentation ZWCM 2024
Weitere Infos findet ihr unter: https://www.community-media.net
Der Bund freier Radios begrüßt den Freispruch als notwendige Entscheidung zum Schutz der Pressefreiheit und erster Schritt den Einschüchterungsversuch der Staatsanwaltschaft gegen Journalist*innen, welche kritisch Berichten einzudämmen.
Am 6. Juni wurde Radio Dreyeckland Redakteur Fabian Kienert durch das Karlsruher Landgericht vom Vorwurf der Unterstützung der verbotenen Vereinigung Indymedia Linksunten freigesprochen. In der mündlichen Urteilsbegründung verwies das Landgericht darauf, dass die Existenz der Archivseite nicht die Fortexistenz der verbotenen Vereinigung beweise, es gebe elementare Unterschiede. Zudem, presserechtlich besonders relevant, stellte das Gericht fest, dass der Artikel, der zur Hausdurchsuchung geführt hatte, und die Verlinkung auf die Archivseite von Indymedia Linksunten keine Unterstützung für die Weiterbetätigung der verbotenen Vereinigung darstellen. „Ein kritischer Journalist muss Verbote kritisieren dürfen“, erklärte der vorsitzende Richter.
„Wisnewski, Pirincci und Co.: Muss eine Demokratie diese Autoren aushalten?“
Dieser Frage ging die Tagesredaktion von Radio free FM nach und wurde für den Beitrag mit dem Medienpreis 2024 der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LfK) in der Kategorie „Nichtkommerzielle Veranstalter“ ausgezeichnet. Damit wurde dem freien Radio bereits zum zehnten Mal der Preis verliehen.
In ihrer Recherche fand das Team fragwürdige Bücher im Bestand der Ulmer Zentralbibliothek und einen ebensolchen Umgang mit ihnen: Das verschwörungstheoretische Geschwurbel von Gerhard Wisnewski oder auch die homo- und islamophobe Hetze von Akif Pirincci werden im Bibliotheks-Katalog als „Sachbücher“ bezeichnet. Diese verbreiten in ihren Schriften jedoch Fake News oder propagieren rassistisches und rechtsextremistisches Gedankengut und stellen damit demokratische Werte und Menschenrechte infrage.
Mit dem Motto „Einmischung erwünscht“ setzte Inge Scholl (Schwester von Hans und Sophie Scholl) auf das Engagement der Teilnehmenden im gesellschaftlichen Leben ihrer Stadt und verfolgte damit mit der Gründung der Ulmer Volkshochschule vor 80 Jahren ähnliche Ziele wie die freien Radios. Im 30. Jubliäumsjahr des Bundesverbands Freier Radios freuen wir uns daher besonders, dass wir die Ulmer Volkshochschule als Gastgeber für die Zukunftswerkstatt 2024 gewinnen konnten. Sie begleitete bereits 1994 die Gründung von Radio free FM und stand auch 2015 bereits als Tagungsort zur Verfügung. Die transparente Architektur des Einsteinhaus eignet sich besonders für die kollaborativen Workshops der freien Radios.
Der Kongress des Bundesverbands Freier Radios - die "Zukunftswerkstatt Community Medien" ist ein Treffpunkt von Aktiven für Aktive aus den Freien Radios. In diesem Jahr wird der Kongress - kurz die #ZWCM24 - von RADIO free FM in Ulm ausgerichtet. Von 31. Oktober bis zum 3. November treffen wir uns zu Debatten, Erfahrungsaustausch, Workshops und besprechen die Situationen in den einzelnen Bundesländern. In der Zeit des Vertrauensverlust in die herkömmlichen Medien sind diese Netzwerk-Tage wichtigen Motivationsschub für unseren Einsatz für mehr Medien- und Demokratiekompetenz. Wir freuen uns!
Das Radiocamp findet wieder statt vom 08. bis 12. Mai 2024 in Markelfingen am Bodensee! Lernt, probiert euch aus, experimentiert mit Klängen und Argumenten, teilt euer Wissen, diskutiert und lernt euch kennen, initiiert gemeinsame Projekte, nehmt ein Bad im See, tanzt und guckt in die Sterne! Das Radiocamp ist für erfahrene und brandneue Radiomachende. Wieder mehrsprachig, und Kinder sind auch willkommen!
Mehr Infos / Anmeldung unter
https://radioca.mp
Am 29. Oktober 2023 wird das Medium Radio in Deutschland 100 Jahre alt. Genau so lange wie es das Radio existiert, gibt es das Engagement, dieses für emanzipative und gesellschaftskritische Interventionen und Debatten zu nutzen. In den letzten 30 Jahren geschieht das in Deutschland vor allem in den Radios, die im BFR organisert sind.
Seit Beginn der regelmäßigen Sendepraxis werden begleitend zu dieser die großen Fragen emanzipatorischer Medienkritik gestellt: Denn wenn Gesellschaft gerechter werden soll, muss auch die Öffentlichkeit, müssen auch die Medien gerechter werden. Die Suche nach Antworten und Positionen zu den Fragen "Wer spricht für wen? Worüber? Und wer hört überhaupt zu und wer kann auf gleiche Weise antworten?" waren zu allen Zeiten Anlass für medienpolitische Kämpfe und praktische Experimente.
Das Jubiläum eines alten Mediums ist erneut Anlass, Ideen für dessen Zukunft auszuloten: In bundesweit knapp 20 Veranstaltungen als auch im Rahmen von zwei Sondersendetagen, die bei vielen der BFR-Radios am 28. und 29. Oktober übertragen werden. Begleitende Infos hierzu finden sich unter anderesradio.de.
Am 27.6. erteilte der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) einem bisher kommerziellen Privatradio eine Lizenz als Nichtkommerzielles Lokalradio (NKL) und gewährte dazu entsprechende Fördermittel.
Diese Entscheidung führt zur Konkurrenz zwischen privatwirtschaftlichen und partizipativen Akteur:innen der Medienlandschaft. Sie verringert längerfristig die mediale Vielfalt, durch Verringerung der Chancen für echte NKL und Aufweichung der an diese gestellten Qualitätsansprüche. Der Medienrat erhebt sich hier quasi zum Gesetzgeber, indem er Grundsätze der sächsischen Medienlandschaft verschiebt.
Wir sind erstaunt über die Kurzfristigkeit dieses Schrittes, der dieser Entscheidung offenbar zu Grunde liegenden mangelnden Fachlichkeit und dem fehlenden Blick der Akteur:innen in der Sächsischen Landesmedienanstalt für die Tragweite ihrer Entscheidung.
Community Radios gelten europaweit als unverzichtbare dritte Säule der Rundfunklandschaft. Im Sächsischen Privatrundfunkgesetz (SächsPRG) werden sie allgemein unter die nicht näher konkretisierten Nichtkommerziellen Lokalradios zusammengefasst. Diese haben in ihrer dreißigjährigen Geschichte Strukturen selbstorganisierten Journalismus stetig weiterentwickelt, Partizipationsräume geschaffen und erhalten, sowie tausende Menschen verschiedener Altersgruppen bei der Entwicklung von Medienkompetenz unterstützt. In den vier Freien Radios in Sachsen senden aktuell zusammen etwa 500 Personen, die damit einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Kultur dieses Landes leisten.
Es ist nicht zu übersehen, dass die privaten Veranstalter in schwieriger Lage sind. Es ist Aufgabe auch der SLM, die damit verbundenen Probleme zu bearbeiten. Ob Förderungen der geeignete Weg sind, können und wollen wir nicht einschätzen. Für uns liegt aber auf der Hand, dass der Medienrat mit seiner Entscheidung, Gelder die für die Förderung von NKL vorgesehen sind, an temporär als nichtkommerzielle Anbieter umgelabelte Wirtschaftsunternehmen auszureichen, Grenzen verwischt, für die das SächsPRG grundlegend ist. Wir gehen davon aus, dass dies den Intentionen des Gesetzgebers widerspricht.
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