Der Bundesverband Freier Radios ist der Zusammenschluss nichtkommerzieller Hörfunkinitiativen in der Bundesrepublik.
Der Bundesverband Freier Radios ist der Zusammenschluss nichtkommerzieller Hörfunkinitiativen in der Bundesrepublik.
Am 10.07.2014 wird der Sächsische Landtag in seiner letzten Sitzung, mit den Stimmen der CDU/FDP-Koalition, mehrere Änderungen in der Mediengesetzgebung Sachsens beschließen. Diese Gesetzesänderungen haben das Ziel, die defizitäre Finanzlage kommerzieller Lokal-Fernsehsender zu beseitigen. Neben dem aufgeschobenen Zwang zur Digitalisierung und der kostenfreien Einspeisung in Kabelnetze erhalten die kommerziellen TV-Programme zukünftig in erheblichem Maße finanzielle Unterstützung aus den Einnahmen des Rundfunkbeitrages (ehemals GEZ-Gebühr). Begründet wird die Gesetzesänderung mit dem nötigen Erhalt der Meinungs- undProgrammvielfalt in Sachsen.
In Österreich sind kürzlich zwei lesenswerte wissenschaftliche Studien zu Freien Radios erschienen. "Zwischen Basisdemokratie und neuen Medienvisionen" beleuchtet Inhalte und Strukturen des Freien Radios Orange 94.0 in Wien. Bei "Gemeinnützige Medien-Archive in Österreich" steht das Cultural Broadcasting Archive, das Online-Archiv der Freien Radios in Österreich im Mittelpunkt. Beide Analysen stehen zum freien Download zur Verfügung.
Mit einer Spende von 1.150 € unterstützt der Bundesverband Freier Radios die Kampagne zum Erhalt von Civil Radio in Budapest. Der Anfang der 90er Jahre gegründete Sender ist aufgrund der aktuellen ungarischen Mediengesetzgebung in seiner Existenz gefährdet. Seit dem Rechtsruck Ungarns im Jahr 2010 unter der rechtskonservativen Regierung von Viktor Orbán, haben sich die einst fortschrittlichen Bedingungen für unabhängige, nichtkommerzielle Stationen in Ungarn extrem verschlechtert. Von einst 70 Community Radios, mussten in den vergangenen Jahren bereits 60 Stationen schließen!
Der Bundesverband Freier Radios begrüßt das Vorhaben zur Abschaffung des Lokalradioverbots und zur Einführung lokaler Radios in Schleswig-Holstein. Der Entwurf des 5. Medienänderungsstaatsvertrages zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein (5. MÄStV HSH) schränkt jedoch eine Zulassung Freier Radios an relevanten Standorten, insbesondere in der Landeshauptstadt Kiel, die redaktionelle Zusammenarbeit und die finanzielle Unterstützung Freier Radios ein und verzichtet auf die Anerkennung nichtkommerzieller Lokalradios als Bürgermedien. Dazu hat der BFR eine Stellungnahme gegenüber der zuständigen Staatskanzlei in Kiel abgegeben.
Nichtkommerzielle Lokalsender sollen bei der geplanten Förderung von Sende- und Leitungskosten außen vor bleiben.
Am kommenden Montag, dem 02. Juni 2014, wird im sächsischen Landtag ein Gesetzentwurf behandelt, der die Förderung der Verbreitungkosten lokaler TV-Sender durch die Sächsische Landesmedienanstalt ermöglichen soll. CDU und FDP begründen ihren Vorstoß mit dem Anliegen, auf diese Weise die lokale Meinungs- und Programmvielfalt zu erhalten.
Die Freien Radios in Sachsen begrüßen die Wertschätzung und Unterstützung der lokale Meinungs- und Programmvielfalt. Rundfunk (TV und Radio) mit einem starken lokalen kommunalen Bezug ist stark gefragt, schwer zu machen und kaum zu finanzieren. Dies zeigt sich im stets drohenden Bankrott sächsischer lokaler TV-Sender ebenso, wie in der chronischen Notlage der Nichtkommerziellen Lokalradios. Auf lange Sicht wird kaum ein lokales Medium im Bereich Hörfunk und Fernsehen ohne eine Förderung der Ausstrahlungskosten überleben können, da die Verbreitungskosten durch die faktische Monopolstellung der Sendenetzbetreiber exorbitant sind.
28. Mai bis 01. Juni 2014
auf dem DGB-Jugendcamp Markelfingen direkt am Bodensee
Anmeldung und mehr Infos bis 13.5. unter: http://www.aff-bawue.org/radiocamp14.htm
Direkt am Bodensee gibt es einmal im Jahr ein Camp von der AFF, das seit nunmehr 19 Jahren freie Radioaktive zum Kreativ-Werden, zum Lernen, zum Plaudern, zum Kontakte knüpfen und zum Produzieren einlädt: das Radiocamp auf dem DGB-Gelände in Markelfingen.
Vom 28. Mai bis 01. Juni 2014 werden unterschiedlichste Radioworkshops angeboten: ob nun redaktionell, technisch oder theoretisch interessiert, Neues zu erfahren gibt es auf allen Gebieten. Und da die Workshops noch mit kulturellem Programm, von verschiedenen Freizeitaktivitäten und wunderschöner Umgebung umschmückt sind, wird nicht nur die Wissbegier von Radio-Neulingen und Radio-Fortgeschrittenen gestillt, sondern auch das Kontakte knüpfen, Neue-Leute-Kennenlernen, Spaß haben und Diskutieren kommt nicht zu kurz.
Am 25. März 2014 beschloss der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) über die Neuverteilung der 88vier-Sendezeiten ab 21. Mai 2014. Die vier Freien Radio-Vertreter Colaboradio, Frrapo, Pi Radio und Studio Ansage hatten einen 88vier-unabhängigen Community-Radio-Bereich beantragt. Am 02. April bekamen die Vertreter des Community Bereichs von der mabb folgende Antwort:
Der Bundesverband Freier Radios unterstützt die Kampagne zum Erhalt von Civil Radio und ruft zum Spenden für das Freie Radio aus Budapest auf, dessen Existenz auf Grund der aktuellen ungarischen Mediengesetzgebung bedroht ist.
Civil Radio wurde Anfang der 90er Jahre gegründet. Damals gab es unzählige Institutionen, internationale Stiftungen und NGOs, bei denen Freie Radios Fördergelder beantragen konnten. Als vor vier Jahren dann die rechtskonservative Regierung unter Viktor Orbán an die Macht kam, haben viele dieser Stiftungen das Land verlassen oder wurden aufgelöst. Die ungarischen Stiftungen wurden zentralisiert und von der Regierung übernommen. Community-Radios werden zwar weiterhin von der ungarischen Regierung anerkannt, allerdings änderte die Regierung die Definition von Community-Radios so, dass Sender wie Civil Radio keine Chance mehr haben, Fördergelder zu beantragen. Erschwerend kommt hinzu, dass Ungarn wirtschaftlich schwer angeschlagen ist, woraus folgt, dass kaum Geld für NGOs und Kultureinrichtungen ausgegeben wird.
Offener Brief an den Präsidenten des Medienrates der sächsischen Landeanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien zur Benachteiligung Freier Radios bei der Förderung der Verbreitungskosten im Förderzeitraum 2014
Sehr geehrter Michael Sagurna und sehr geehrte Mitglieder des Medienrates,
wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Sächsische Landesmedienanstalt SLM den jüngsten Gerichtsbeschluss des Dresdner Verwaltungsgerichtes zur Förderung der Verbreitungskosten nichtkommerzieller Hörfunkveranstalter in Sachsen nicht korrekt umsetzt. Dieser Meinung sind wir als Bundesverband Freier Radios, ebenso wie unsere sächsischen Mitgliedsradios Radio T e.V. in Chemnitz, Radio-Initiative Dresden e.V. und Radio-Verein Leipzig e.V.. In der Urteilsbegründung vom 13.06.2013 wurde darauf verwiesen, dass die SLM in ihrem damaligen Bescheid bereits gegen Art. 3 GG verstoßen hat. Entsprechend verhält es sich nach unserer Meinung mit den aktuellen Bescheiden für den Förderzeitraum 2014.
Offener Brief des Bundesverband Freier Radios (BFR) an die EUP Abgeordneten im ITRE Komittee zur Abstimmung über die Neutralität des Internets.
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